BGH · IX ZR 60/78
Originalentscheidung als PDF
PDF öffnen ↗Leitsatz / Zusammenfassung
• ProseSbevollmächtigters Kläger und Revi alenskllger , Rechtsanwalt gegen Lend Rheinland - Pfalz, vertreten durch das Ministerium der Finanzen» Kaiser^Friedrich-^tra3e 1* Mains 1* hier Hai und Cärtner Mo Revision dar Kläger gegen da» Urteil des 3« Zivilsenats - Pntaehädigungsaenaba -dos Oherlandesgericbia Koblenz vom 2?. T:n handelt sich nicht um einen Fall der UrmaZsstgkeit der Berufung» bei dm die Revision nach § 221 Abs. 1 BEO ohne Zulassung stattfinden würde, Pa» Berufungsgericht hat die im Beruftmgsrechtszug nach Zurückverweisung de» Rechte» streit» durch den Senat erfolgte JClageerwelterting nicht zu» gelassen» weil die Klage insoweit rechtskräftig abgewiesen söi, Bas betrifft die Zulässigkeit des Klageantrags» nicht die Zulässigkeit der Berufung, dementsprechend bat da» Be» rufungsgerlcht die Berufung nicht » auch nicht teilweise » als unzulässig verworfen.