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BGH

Gericht: BGH

traße Beklagten und Revisionsklägerin - Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Zivilsenat (Patentsenat) des Bundesgerichtshofs hat am 29.

Zitierte Normen: § 319 ZPO
RechtsstreitProzeßbevollmächtigterFirmaBESCHLUSSZeileHesse

Volltext der Entscheidung

BUNDESGERICHTSHOF
i zr im	BESCHLUSS
in dem Rechtsstreit
 der Firma Hermann Ri Inhaber Carl R
traße
 Beklagten und Revisionsklägerin - Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr.
gegen
 den Oberingenieur Karl
 traße #,
Kläger und Revisionsbeklagten,
- Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr.
Der X. Zivilsenat (Patentsenat) des Bundesgerichtshofs hat am 29. November 1977 durch den Vorsitzenden Richter Ballhaus und die Richter Dr. Bruchhausen, Ochmann, Dr. Windisch und Dr. Hesse
 beschlossen:
Das Urteil des Senats vom 1. Februar 1977 wird gemäß § 319 ZPO dahin berichtigt, daß es in der Zeile 4 von unten auf Seite 10 der Urteilsausfertigung (Zeile 14 von oben auf Seite 12 der Urschrift)
statt M§ 26 Abs. 5 n.F.» § 26 a.F. heißen muß.
Windisch
 Hesse
Ballhaus
 Bruchhausen
Ochmann