der R^BV F.I.M.E. S (Italien), gesetzlich Ri^B, ebenda, Beklagte und Berufungsbeklagte, - Prozeßbevollmächtigter: Patentanwalt Dipl.-Ing. Der X. Juni 1989 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Bruchhausen und die Richter von Albert, Rogge, Dipl.-Ing. Frhr.
Beglaubigte Abschrift BUNDESGERICHTSHOF X ZR 87/88 BESCHLUSS in der Patentnichtigkeitssache 1. der (Deutschland) GmbH, Straße M •/ gesetzlich vertreten durch ihren Geschäftsführer Hermann ebenda. 2. der R^BV F.I.M.E. S (Italien), gesetzlich Ri^B, ebenda, ,p.a.. Via Riva di T( vertreten durch Herrn Vit Klägerinnen und Berufungsklägerinnen, - Prozeßbevollmächtigte: Patentanwälte und Partner, gegen die Fj AG, W4HBI (Schweiz), Beklagte und Berufungsbeklagte, - Prozeßbevollmächtigter: Patentanwalt Dipl.-Ing. Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 1. Juni 1989 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Bruchhausen und die Richter von Albert, Rogge, Dipl.-Ing. Frhr. von Maltzahn und Dr. Broß beschlossen: Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 500.000.- DM festgesetzt. Bruchhausen von Albert