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BGH · X ZR 60/68

Gericht: BGH · Aktenzeichen: X ZR 60/68

Beklagten und Revisionsklägers* - Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt - Zivilsenat (Patentsenat) des Bundesgerichtshofs hat nach Unterrichtung und Anhörung der Parteien unter Hitwirkung der Bundesrichter Trustedtf Claßen, Ballhaue» Dr. Bruchhausen und Ochmann ln der Sitzung vom 18» Hai 1971 einstimmig eine mündliche Verhandlung nicht für erforderlich gehalten und beschlossen: Die Revision gegen das Urteil des 6.

RechtsanwaltOchmannRechtsstreitClaßenAloisKaufmannsBruchhausen

Volltext der Entscheidung

X ZR 60/68
Beschluß
 in dem Rechtsstreit
 des Kaufmanns Alois S	*	G	,
ü:	straße	»
Beklagten und Revisionsklägers* - Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt	-
gegen
1 den Kaufmann Hans L	,	H	,	F-
straße J,
Kläger und Revisionsbeklagten*
• Prozeßbevollmächtigters Rechtsanwalt
L «•
Der X. Zivilsenat (Patentsenat) des Bundesgerichtshofs hat nach Unterrichtung und Anhörung der Parteien unter Hitwirkung der Bundesrichter Trustedtf Claßen,
 Ballhaue» Dr. Bruchhausen und Ochmann ln der Sitzung vom 18» Hai 1971 einstimmig
 eine mündliche Verhandlung nicht für erforderlich gehalten und beschlossen:
Die Revision gegen das Urteil des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts in München vom 11« Juli 1968 wird auf Kosten des Beklag* ten zurückgewiesen.
Streitwert: 100 000.- DH.
frilstedt	Claßen	Ballhaus
 Bruchhausen	Ochmann	
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Beglaubigt: