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BGH · X ZR 40/95

Gericht: BGH · Aktenzeichen: X ZR 40/95

Dezember 1999 wird der vom Senat formulierte Leitsatz überreicht. b) Ausnahmen von diesem Grundsatz kommen nur unter besonders vom Anmelder eines Patents darzulegenden und gegebenenfalls zu beweisenden Umständen in Betracht.

LeitsatzumfassendPatentGrundsatzNachschlagewerkübersendenNachgangBGHZ

Volltext der Entscheidung

Vermerk: Im Nachgang zu dem bereits übersandten Urteil vom 7. Dezember 1999 wird der vom Senat formulierte Leitsatz überreicht.
Nachschlagewerk:	ja
BGHZ	:	nein
BGHR______________:	ia
 Inkrustierungsinhibitoren
 Art. 52 EPÜ
a)	Die umfassende numerische Bereichsangabe, etwa ein Molekulargewichtsbereich, enthält grundsätzlich auch eine gleichermaßen umfassende Offenbarung aller denkbaren Unterbereiche.
b)	Ausnahmen von diesem Grundsatz kommen nur unter besonders vom Anmelder eines Patents darzulegenden und gegebenenfalls zu beweisenden Umständen in Betracht.
c)	Diese Grundsätze gelten in Abweichung zur Rechtsprechung des Europäischen Patentamts (ZB. T 666/69, ABI. EPA 1993, 495, 502 f. - Waschmittel) auch für ein europäisches Patent.
BGH, Urt. v. 7. Dezember 1999 - X ZR 40/95 - Bundespatentgericht