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BGH

Gericht: BGH

- Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Bruchhausen und die Richter Brodeßer, Rogge, Dr. Jestaedt und Dr. Broß am 13. Der Urteilsausspruch des Urteils vom 6.

RechtsstreitMärzFritzBESCHLUSSUrteilBruchhausen

Volltext der Entscheidung

BUNDESGERICHTSHOF
X_Z5__39/8i
BESCHLUSS
in dem Rechtsstreit
 des Fritz VI
(stieg tth
 Beklagten und Revisionsklägers
- Prozeßbevollmächtigte:	Rechtsanwälte	Dr.
und
 gegen
die RHP	GmbH, gesetzlich vertreten durch ihre Geschäftsführer Dr. Michel	und	Dr.	Günter
I-Straße	Dl
 Klägerin und Revisionsbeklagte
- Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr.
Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Bruchhausen und die Richter Brodeßer, Rogge, Dr. Jestaedt und Dr. Broß
 am 13. März 1990
beschlossen:
Der Urteilsausspruch des Urteils vom 6. Februar 1990 wird wegen offenbarer Unrichtigkeit dahin berichtigt, daß das Verkündungsdatum des angefochtenen Urteils lautet: 9. März 1989.
Bruchhausen
 Jestaedt