* Auf prinzlaw.com finden Sie die Webseite der vom Medienrechtsanwalt Prof. Dr. Matthias Prinz gegründeten Kanzlei. Dies hier ist die davon unabhängige und eigenständige Webseite von Rechtsanwalt Matthias Prinz mit Kanzleisitz in Mainz.ok

BGH · X ZR 16/05

Gericht: BGH · Aktenzeichen: X ZR 16/05

Regeln die Beförderungsbedingungen eines Verkehrsverbundes, dass ein Fahrausweis nur in Verbindung mit einer Urkunde zur Beförderung berechtigt und der Fahrausweis ungültig ist und eingezogen werden kann, wenn die Urkunde auf Verlangen nicht vorgezeigt wird, so sind folgende Klauseln wegen unangemessener Benachteiligung des Vertragspartners unwirksam: November 2006 - X ZR 16/05 - OLG Karlsruhe

Fahrausweisungültig23BGHRUrkundeKarlsruheBGHZ

Volltext der Entscheidung

Nachschlagewerk:	ja
BGHZ	nein
BGHR__________:	ia
BGB § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 Bg, CI
Regeln die Beförderungsbedingungen eines Verkehrsverbundes, dass ein Fahrausweis nur in Verbindung mit einer Urkunde zur Beförderung berechtigt und der Fahrausweis ungültig ist und eingezogen werden kann, wenn die Urkunde auf Verlangen nicht vorgezeigt wird, so sind folgende Klauseln wegen unangemessener Benachteiligung des Vertragspartners unwirksam:
1.	Fahrgeld für eingezogene Fahrausweise wird nicht erstattet.
2.	Ein Anspruch auf Erstattung besteht nicht bei als ungültig einge-zogenen Fahrausweisen.
BGH, Urt. v. 23. November 2006 - X ZR 16/05 - OLG Karlsruhe
LG Karlsruhe