* Auf prinzlaw.com finden Sie die Webseite der vom Medienrechtsanwalt Prof. Dr. Matthias Prinz gegründeten Kanzlei. Dies hier ist die davon unabhängige und eigenständige Webseite von Rechtsanwalt Matthias Prinz mit Kanzleisitz in Mainz.ok

BGH · X ZR 11/06

Gericht: BGH · Aktenzeichen: X ZR 11/06
Leitsatz10NachschlagewerkDüsseldorfPatentansprücheBGHRBGHZ

Volltext der Entscheidung

Berichtigter Leitsatz
 Nachschlagewerk:	ja
BGHZ:	nein
BGHR:		ja
 Produktionsrückstandsentsorgung
GG Art. 103 Abs. 1
Entscheidet das Berufungsgericht den Patentverletzungsstreit auf der Grundlage der erteilten Patentansprüche und werden diese nachfolgend durch ein Patentnichtigkeitsurteil dadurch teilweise für nichtig erklärt, dass beschränkende Merkmale in einen oder mehrere Patentansprüche aufgenommen werden, so ist bei Nichtzulassung der Revision der Anspruch eines wegen Patentverletzung Verurteilten auf Gewährung rechtlichen Gehörs nicht verletzt, wenn es angesichts der Feststellungen des Tatrichters nicht entscheidungserheblich ist, ob das Patent die eine oder die andere Fassung hat.
BGFI, Beschluss vom 10. November 2009 - X ZR 11/06 - OLG Düsseldorf
LG Düsseldorf