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BGH · 6 U 95/03

Gericht: BGH · Aktenzeichen: 6 U 95/03

OLG Karlsruhe Entsch. Juli 2004 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Melullis, die Richter Scharen und Keukenschrijver, die Richterin Mühlens und den Richter Asendorf beschlossen: bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die unter dem Az. X ZR 51/04 beim Senat anhängige Nichtigkeitsklage ausgesetzt.

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Volltext der Entscheidung

BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
vom 27. Juli 2004 in dem Rechtsstreit
OLG Karlsruhe
 Entsch. v. 08.10.03 -6 U 95/03 LG Mannheim
 Entsch. v. 11.04.03 - 7 0 233/02
XZR 161/03
Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 27. Juli 2004 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Melullis, die Richter Scharen und Keukenschrijver, die Richterin Mühlens und den Richter Asendorf
 beschlossen:
Die Entscheidung über die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision gegen das am 8. Oktober 2003 verkündete Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe wird aus den Gründen des Senatsbeschlusses vom 6. April 2003 (X ZR 272/02 - Druckmaschinen-Temperierungssystem, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen, abrufbar unter http.//www.bundesgerichts-hof.de) bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die unter dem Az. X ZR 51/04 beim Senat anhängige Nichtigkeitsklage ausgesetzt.
Melullis
 Scharen