Volltext der Entscheidung
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
XZR 148/02
vom 6. März 2006 in der Patentnichtigkeitssache
Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Melullis, den Richter Scharen, die Richterinnen Ambrosius und Mühlens und den Richter Dr. Kirchhoff
am 6. März 2006
beschlossen:
Das am 7. Februar 2006 verkündete Urteil des Senats wird wegen eines Schreibfehlers im Kostenausspruch von Amts wegen dahin berichtigt, dass der erste Satz des zweiten Absatzes des Tenors wie folgt lautet:
Von den Kosten des Berufungsverfahrens, die bis zur Zurücknahme der von der Beklagten eingelegten Berufung entstanden sind, tragen die Klägerin 3/4 und die Beklagte 1/4.
Melullis Scharen Ambrosius
Mühlens
Kirchhoff
Vorinstanz:
Bundespatentgericht, Entscheidung vom 10.04.2002 - 4 Ni 9/01 -