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BGH · 4a O 571/05

Gericht: BGH · Aktenzeichen: 4a O 571/05

Dr. Meier-Beck, die Richter Dr. Grabinski, Dr. Bacher und Hoffmann sowie die Richterin Schuster für Recht erkannt: Auf die Revision der Beklagten wird das am 13. Auf die Berufung der Beklagten wird das am 18.

Volltext der Entscheidung

BUNDESGERICHTSHOF
XZR 140/08	IM NAMEN DES VOLKES VERZICHTSURTEIL Verkündet am: 9. April 2013 Wermes Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit
 Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlung vom 9. April 2013 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Meier-Beck, die Richter Dr. Grabinski, Dr. Bacher und Hoffmann sowie die Richterin Schuster
 für Recht erkannt:
Auf die Revision der Beklagten wird das am 13. November 2008 verkündete Urteil des 2. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf aufgehoben.
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 18. März 2008 verkündete Urteil der 4a-Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Von Rechts wegen
 Meier-Beck
 Grabinski
Bacher
 Hoffmann
Schuster
 Vorinstanzen:
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.03.2008 - 4a O 571/05 -OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.11.2008 -1-2 U 36/08 -