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BGH · VIII ZR 302/95

Gericht: BGH · Aktenzeichen: VIII ZR 302/95

Juli 1999 - X ZR 139/96 - OLG Düsseldorf

NachschlagewerkDüsseldorfVerfahrenstrennungUrtFassungZPOBerufungsinstanz

Volltext der Entscheidung

Berichtigte Fassung
 Nachschlagewerk:ja BGHZ:___________nein
ZPO § 546
War eine Verfahrenstrennung in der Berufungsinstanz nicht willkürlich, kann die Beschwer aus einem Schlußurteil auch dann nicht mit der aus einem Teilurteil zusammengerechnet werden, wenn die getrennten Verfahren in der Revisionsinstanz zu gemeinsamer Verhandlung und Entscheidung verbunden werden (Fortführung von BGH, Urt. v. 3. Juli 1996 - VIII ZR 302/95, NJW 1996, 3216).
BGH, Urt. v. 20. Juli 1999 - X ZR 139/96 - OLG Düsseldorf
LG Kleve