BGH · X ZR 134/03 vom 30.10.2007
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PDF öffnen ↗Leitsatz / Zusammenfassung
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des 3. Mit einer Riemenscheibe verbundener Drehschwingungsdämpfer, mit einem eine Arbeitskammer umschließenden Dämpfergehäuse (1), welches mit einem zu bedämpfenden Maschinenteil verbindbar ist, wobei der Drehschwingungsdämpfer als ein Viskositäts-Drehschwingungsdämpfer besteht, der in den Umfangsbereich der Riemenscheibe integriert ist, deren Außenmantel als Profilring für ein einen Riemen in Eingriff gelangendes Nutzprofil ausgebildet ist, wobei das Gehäuse des Viskositäts-Drehschwingungsdämpfers als ein einstückig und materialeinheitlich mit der Riemenscheibe ausgebildetes, im Querschnitt U-förmiges Teilprofil gebildet ist, das mit seiner Öffnung in eine der beiden axialen Richtungen der Riemenscheibe zeigt, wobei der radial innere der beiden Schenkel des U-förmigen Teilprofils in einen scheibenförmigen, zentralen und als Befestigungsflansch (17) dienenden Bereich der Riemenscheibe übergeht, und wobei die offene Seite des U-förmigen Teilprofils durch einen scheibenförmigen Deckel (29; 41) verschlossen ist, der im Wesentlichen den gleichen Außendurchmesser wie die Einheit aus Drehschwingungsdämpfer und Riemenscheibe aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass der radial äußere Schenkel der Arbeitskammer den Profilring (23) ausbildet, so dass die Arbeitskammer radial innerhalb des Profilrings (23) angeordnet ist, und der Deckel (29; 41) im Bereich seines Innenumfangs einen Befestigungsflansch (37, 47) bildet, welcher mit dem zugewandten Befestigungsflansch (17) des Teilprofils verbunden ist, wobei das am Profilring (23) ausgebildete Nutzprofil ein im Kaltrollverfahren gefertigtes Poly-V-Profil (25) ist. Mit einer Riemenscheibe verbundener Drehschwingungsdämpfer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel (29; 41) mittels einer Schweißverbindung mit dem U-förmigen Teilprofil verbunden ist. Mit einer Riemenscheibe verbundener Drehschwingungsdämpfer nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich im Inneren der Arbeitskammer (9) Mit einer Riemenscheibe verbundener Drehschwingungsdämpfer nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (1) und der Deckel (29; 41) durch Kaltverformung gefertigt sind. 1 Die Beklagte ist eingetragene Inhaberin des unter anderem mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland erteilten europäischen Patents 0 503 424 (Streitpatents), für das die Priorität einer deutschen Patentanmeldung vom 12. Mit einer Riemenscheibe verbundene Drehschwingungsdämpfer, mit einem eine Arbeitskammer umschließenden Dämpfergehäuse (1), welches mit einem zu bedämpfenden Maschinenteil verbindbar ist, wobei der Drehschwingungsdämpfer als ein Viskositäts-Drehschwingungsdämpfer besteht, der in den Umfangsbereich der Riemenscheibe integriert ist, deren Außenmantel als Profilring für ein einen Riemen in Eingriff gelangendes Nutzprofil ausgebildet ist, wobei das Gehäuse des Viskositäts-Drehschwingungsdämpfers als ein einstückig und materialeinheitlich mit der Riemenscheibe ausgebildetes, im Querschnitt U-förmiges Teilprofil gebildet ist, das mit seiner Öffnung in eine der beiden axialen Richtungen der Riemenscheibe zeigt, wobei der radial innere der beiden Schenkel des U-förmigen Teilprofils in einen scheibenförmigen, zentralen und als Befestigungsflansch (17) dienenden Bereich der Riemenscheibe übergeht, und wobei die offene Seite des U-förmigen Teilprofils durch einen scheibenförmigen Deckel (29; 41) verschlossen ist, der im Wesentlichen den gleichen Außendurchmesser wie die Einheit aus Drehschwingungsdämpfer und Riemenscheibe aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass der radial äußere Schenkel der Arbeitskammer den Profilring (23) ausbildet, so dass die Arbeitskammer radial innerhalb des Profilrings (23) angeordnet ist, und der Deckel (29; 41) im Bereich seines Innenumfangs einen Befestigungsflansch (37, 47) bildet, welcher mit dem zu- Mit einer Riemenscheibe verbundener Drehschwingungsdämpfer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das am Profilring (23) ausgebildete Nutzprofil ein im Kaltrollverfahren gefertigtes Poly-V-Profil (25) ist." Das Bundespatentgericht hat auf die deshalb erhobene Nichtigkeitsklage das Streitpatent mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland für nichtig erklärt. Sie verteidigt das Streitpatent nur noch mit geänderten Anspruchssätzen (Haupt- und Hilfsantrag), und zwar hauptsächlich in der aus dem Urteilstenor ersichtlichen Weise, dass Patentanspruch 1 auch die Merkmale des erteilten Patentanspruchs 2 umfasst und die erteilten Unteransprüche 3 bis 5 sich als Unteransprüche 2 bis 4 auf diesen Patentanspruch 1 beziehen. folg, weil gegen eine Verteidigung des Streitpatents mit den Patentansprüchen des Hauptantrags keine Bedenken bestehen und die mündliche Verhandlung nicht ergeben hat, dass Patentanspruch 1 in der hauptsächlich verteidigten Fassung sich für den Fachmann in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergab. Patentanspruch 1 in der hauptsächlich verteidigten Fassung entspricht dem erteilten Patentanspruch 2 und war auf diese Weise als zu der Erfindung gehörend offenbart. Bekannte Viskositäts-Drehschwingungsdämpfer weisen hierzu einen seismischen Ring in einer ringkanalförmigen Kammer auf, die durch ein ringkanalförmiges Gehäuse und einen verschließenden Deckel gebildet wird und mit einem viskosen Dämpfungsmedium gefüllt ist. Wie die Streitpatentschrift weiter angibt, war es auch bekannt, den Viskositäts-Drehschwingungsdämpfer an dem wegen der notwendigen Kühlung einseitig offenen Körper einer scheibenförmigen Riemenscheibe anzuordnen und den Außenumfang der Vorrichtung für das Profil zu nutzen, über das der Riemen angetrieben wird. Bemängelt wird der bauliche Aufwand insbesondere der Kombination nach der US-Patentschrift 2 636 399, weil diese als massives Rad ausgebildet ist und der Viskositäts-Drehschwingungsdämpfer seitlich angesetzter Teil der Riemenscheibe ist. Die Einheit besteht mithin nur aus zwei Teilen, die insgesamt eine profilierte Scheibe mit einer Kammer am Außenumfang und ein Arbeitsprofil auf dem Außenumfang erge- Aus der Vorgabe, dass das eine Teil ein Profil sein soll, ergibt sich aber, dass die Einheit patentgemäß aus vergleichsweise dünnem Material bestehen soll, das es erlaubt, aus einem ebenen scheibenförmigen Ausgangsprodukt mittels geeigneter Umformung gezielt eine Kontur (Profil) zu schaffen, wie sie für das Merkmal 1.1.2 (1) und die Merkmale der Merkmalsgruppe 3.2 notwendig ist. Bestätigt wird das sowohl durch die Angabe im verteidigten Patentanspruch 1, wie das Poly-V-Arbeitsprofil patentgemäß herzustellen ist (Merkmal 1.1.2 (1)), als auch durch die Beschreibung, in der als vorzugswürdige Herstellungsweisen für das Profil von Riemenscheibe und Viskositäts-Drehschwingungsdämpfer Kaltverformungsverfahren genannt sind (Sp. 2Z. Es verbleiben durchgreifende Zweifel, dass der Gegenstand von Patentanspruch 1 in der verteidigten Fassung sich für den Fachmann in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergab. 15 a) Eine Vereinigung von Viskositäts-Drehschwingungsdämpfer und Riemenscheibe zu einem einheitlichen, als Einheit an dem zu bedämpfenden Maschinenteil anzubringenden Gerät war zu dem Prioritätszeitpunkt eine Maßnahme, die bereits als möglich bekannt war. Dementsprechend zeigt auch die auf einer Anmeldung aus dem Jahre 1950 beruhende US-Patentschrift 2 636 399 bereits eine Riemenscheibe mit seitlich angebrachtem Drehschwingungsdämpfer (dort Figur 1), und die 1989 veröffentlichte japanische Patentschrift Sho 64-83948 geht noch einen Schritt weiter, weil sie vorschlägt, die Kammer für die dämpfenden Mittel innerhalb der Riemenscheibe auszubilden. Denn sie setzten auf ein massives Rad, das wie jedenfalls im Falle der japanischen Entgegenhaltung beispielsweise im Wege des Metallgusses hergestellt ist, hierbei allerdings im Felgenbereich eine ringförmige Kammer erhalten hat. Durch diese massive Bauweise war ohne Weiteres den Kräften zuverlässig Rechnung zu tragen, die an einer Riemenscheibe auftreten können, und es war belegt, dass bei Integration der Kammer in eine Riemenscheibe massiver Bauart die Einheit gleichermaßen geeignet ist, auch für die gewünschte Schwingungsdämpfung zu sorgen. Es musste deshalb erst gefunden werden, dass auch eine solche Bauform sich eignen könnte, in sich beide Funktionen, nämlich die bisher genutzte des Drehschwingungsdämpfers und zusätzlich die der Riemenscheibe mit ihrer Kraftübertragung zu vereinigen. Damit ergab sich ein Anforderungskatalog, den zu erkennen einem Fachmann zwar durchaus zugetraut werden konnte, der es aber zweifelhaft sein lässt, dass seine Abarbeitung auf der Grundlage bekannter Drehschwingungsdämpfer (wie der Vorrichtung nach der europäischen Patentanmeldung 0 302 283 oder der Offenlegungsschrift 1 775 390) als erfolgversprechend erscheinen konnte. Einem aus einer umgeformten Scheibe (Teilprofil) und einem Deckel zusammengesetzten Drehschwingungsdämpfer auch die Funktion einer Riemenscheibe zuzuweisen, indem für eine entsprechende Auslegung der den Drehschwingungsdämpfer bildenden Teile gesorgt wird, hat auch das Bundespatentgericht nicht als naheliegend erachtet. Es hat vielmehr die aus der japanischen Schrift bekannte Riemenscheibe mit integriertem Drehschwingungsdämpfer als wegweisend angesehen.