* Auf prinzlaw.com finden Sie die Webseite der vom Medienrechtsanwalt Prof. Dr. Matthias Prinz gegründeten Kanzlei. Dies hier ist die davon unabhängige und eigenständige Webseite von Rechtsanwalt Matthias Prinz mit Kanzleisitz in Mainz.ok

BGH · 11 U 172/00

Gericht: BGH · Aktenzeichen: 11 U 172/00

Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 12. Dezember 2001 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Melullis, die Richter Scharen und Keukenschrijver, die Richterin Mühlens und den Richter Asendorf beschlossen:

12AsendorfKeukenschrijverEntschMühlensMelullisScharPrüfung

Volltext der Entscheidung

BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
vom 12. Dezember 2001 in dem Rechtsstreit
OLG Naumburg
 Entsch. v. 22.05.01 - 11 U 172/00 LG Halle
 Entsch. v. 15.09.00 - 6 O 389/99
XZR 134/01
Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 12. Dezember 2001 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Melullis, die Richter Scharen und Keukenschrijver, die Richterin Mühlens und den Richter Asendorf
 beschlossen:
Der Antrag der Beklagten auf Beiordnung eines Notanwalts wird abgelehnt, weil die Beklagte nicht hinreichend belegt hat, daß von ihr kein zur Vertretung beim Bundesgerichtshof bereiter Anwalt zu finden ist und die Rechtsverfolgung bei der im gegenwärtigen Stadium allein möglichen pauschalen Prüfung mit Blick darauf, daß die mit der Revision angefochtene Entscheidung im wesentlichen auf einer der revisionsgerichtlichen Überprüfung nicht zugänglichen Beweiswürdigung beruht und im übrigen Rechtsfehler nicht erkennbar sind, auch keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet.
Melullis	Scharen
 Keukenschrijver
Mühlens
 Asendorf