* Auf prinzlaw.com finden Sie die Webseite der vom Medienrechtsanwalt Prof. Dr. Matthias Prinz gegründeten Kanzlei. Dies hier ist die davon unabhängige und eigenständige Webseite von Rechtsanwalt Matthias Prinz mit Kanzleisitz in Mainz.ok

BGH · X ZR 111/12

Gericht: BGH · Aktenzeichen: X ZR 111/12

Auf die Revision des Klägers und das Anerkenntnis der Beklagten werden das Urteil der 13. August 2012 aufgehoben und das Urteil des Amtsgerichts Königs Wusterhausen vom 8. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

schusternGröning27RechtPotsdamKläger

Volltext der Entscheidung

BUNDESGERICHTSHOF
ANERKENNTNISURTEIL
X ZR 111/12
vom 27. Mai 2014
in dem Rechtsstreit
 Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 27. Mai 2014 ohne mündliche Verhandlung durch die Richter Gröning, Dr. Grabinski, Dr. Bacher, Hoffmann und die Richterin Schuster
 für Recht erkannt:
Auf die Revision des Klägers und das Anerkenntnis der Beklagten werden das Urteil der 13. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam vom 15. August 2012 aufgehoben und das Urteil des Amtsgerichts Königs Wusterhausen vom 8. Dezember 2010 abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 750,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. Juli 2010 sowie weitere 124,95 € zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Von Rechts wegen
 Gröning	Grabinski	Bacher
 Hoffmann
Schuster
 Vorinstanzen:
AG Königs Wusterhausen, Entscheidung vom 08.12.2010 - 9 C 274/10 -LG Potsdam, Entscheidung vom 15.08.2012 - 13 S 24/11 -