Volltext der Entscheidung
XZR 102/09
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
vom 4. Juli 2011 in dem Patentnichtigkeitsverfahren
Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 4. Juli 2011 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Meier-Beck, den Richter Keukenschrijver, die Richterin Mühlens und die Richter Dr. Grabinski und Dr. Bacher
beschlossen:
Der Streitwert für beide Instanzen wird im Hinblick auf den Streitwert des Verletzungsrechtsstreits und die Rechtsprechung des Senats, nach der grundsätzlich ein Zuschlag von 25 % vorzunehmen ist, auf
1.250.000 €
festgesetzt.
Meier-Beck
Bacher
Vorinstanz:
Bundespatentgericht, Entscheidung vom 16.06.2009 - 3 Ni 49/07 -