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BGH · X ZB 18/00

Gericht: BGH · Aktenzeichen: X ZB 18/00

berichtigter Leitsatz Nachschlagewerk: ja BGHZ:____________nein Drehmomentübertragungseinrichtung PatG 1981 §§ 21 Abs. 1 Nr. 4, 38

LeitsatzErfindungDrehmomentübertragungseinrichtungNachschlagewerkZBPatG11

Volltext der Entscheidung

berichtigter Leitsatz
 Nachschlagewerk: ja BGHZ:____________nein
 Drehmomentübertragungseinrichtung
 PatG 1981 §§ 21 Abs. 1 Nr. 4, 38
Werden in den Patentanspruch nur einzelne Merkmale eines Ausführungsbeispiels der Erfindung aufgenommen, geht die sich daraus ergebende Merkmalskombination dann über den Inhalt der Anmeldung hinaus, wenn sie in ihrer Gesamtheit eine technische Lehre umschreibt, die der Fachmann den ursprünglichen Unterlagen nicht als mögliche Ausgestaltung der Erfindung entnehmen kann.
BGH, Beschl. vom 11. September 2001 - X ZB 18/00 - Bundespatentgericht