Zivilsenat (Patentsenet) des Bundesgerichtshofs hat am 18, «Januar 1977 durch den Vorsitzenden Richter Ballhaus und die Richter Br, Bruchhausen, Ochmann, Br. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluß des 17.
BÜMDESGERICHTSHOF X .ZB ..(..4.1 1.9/76 Beschluß in der Armenrechissache betreffend die Patentanmeldung P des Gerichtsassessörs a.D. Di’ Eans Joachim Antragstellers Der X. Zivilsenat (Patentsenet) des Bundesgerichtshofs hat am 18, «Januar 1977 durch den Vorsitzenden Richter Ballhaus und die Richter Br, Bruchhausen, Ochmann, Br. ’»'indisch und Brodeßer beschlossen: Dem Antragsteller wird das am 27. November 1976 - beim Bundesgerichtshof eingegangen am 4. Dezember 1976 - nachgesuchte Armenrecht wegen Aussichtslosigkeit der Rechtsverfolgung verweigert. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluß des 17. Senats (technischen Beschwerdesenats XII) des Bundespatentgerichts vom 11.November 1976 ist nicht statthaft und deshalb unzulässig. Ballhaus Bruchhausen