BGH · X ARZ 7/73
Originalentscheidung als PDF
PDF öffnen ↗Leitsatz / Zusammenfassung
Xtesenbor 1973 durch den Vorcitseadcn Hi elitär Trustodt und die Richter Ballhaus# Dr# Drucldiaucc: Octeann und Bcndlor beschlossen: Die /ntracstollerin begehrt Einsicht in dio «ich-tigkeitsaktea betreffend das Patent A W und trUft vor# ihre italienische Schwestergesollschaft# die Firoa Altissiao Ainone S.p.A.# sei von der Patentinhaberin aus den angeführten Patent verwarnt werden. Die Parteien des «Ichtiskcitsvcrfahrens sind enge-hört worden. Dio Iftchtigkeitsboklagte widerspricht den Antrag und tragt vor# ein rechtliches Interesse der Antra^ctelleria sei nicht ersichtlich. Dio Akten des oiclvti^heitsborufungsvcrfalircns -sind nach den 1. Dio Entscheidung über den Antrag hostisat sich deagcaüO nach § 41 o Aba. 3 Satz 3 PatG# der nach ständiger Rschtsprockung des Senats auf die Akten dor Derufusgsinstana entsprechend an ist (vgl. Icach dieser Vorschrift iot Einsicht tu £cw£;reu# sofern nicht dies ?atontivihc;bc-ri.n für eie Goseute Ahio odor Steile von ihr eia der /.kienoincichi ciit^o^cnetshc; dos schützvürdicos Intcrcsso dartut. Die Pstcniir&abcrin hat in dieser Einsicht nichts verheiraten* Hire Ausführungen besiegen sich auf oia rechtliches Interesse der /atragstelleria m der begehrten Einsicht# Ein solches ist jedoch nach 5 41 o Abc. 3 SaiÄ 3 PatG nicht erforderlich.