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BGH · X ARZ 138/03

Gericht: BGH · Aktenzeichen: X ARZ 138/03

August 2003 Bundesgerichtshof Geschäftsstelle des X.

11GeschäftsstelleBegründungwirkungARZSenatsbeschlussesZeileKarlsruheBmdungswirkung

Volltext der Entscheidung

X ARZ 138/03
Schreibfehlerberichtiqunq
 Der Leitsatz des Senatsbeschlusses vom 8. Juli 2003 -X ARZ 138/03- wird aufgrund eines Kanzleiversehens dahin berichtigt, daß es in der dritten Zeile nicht "... die Begründungwirkung ...", sondern richtig die Bmdungswirkung heißt.
Karlsruhe, den 11. August 2003 Bundesgerichtshof Geschäftsstelle des X. Zivilsenats
 Mayer, Justizangestellte
 als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle