in dem Verfahren über die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der Firma B! November 1995 durch den Vorsitzenden Richter Rogge und die Richter Dr. Jestaedt, Dipl.-Ing. Frhr. Rogge Greiner
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ARZ 1070/95 vom 28. November 1995 in dem Verfahren über die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der Firma B! Bagger-Tiefbau-Abbruchbetrieb, Inhaber SVHfti Zum Wäldchen 1, St. zur Zeit wohnhaft: Gutheimstraße 67, K Schuldner, Verfahrensbeteiligt: Konrad-Martin-Platz 3, Gläubiger, vertreten durch: Rechtsanwalt Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 28. November 1995 durch den Vorsitzenden Richter Rogge und die Richter Dr. Jestaedt, Dipl.-Ing. Frhr. v. Maltzahn, Dr. Melullis und Dr. Greiner beschlossen: Das Amtsgericht in St. Wendel wird als das örtlich zuständige Gericht bestimmt (§-36 Nr. 6, § 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO). Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; die Erstattung der sonstigen Kosten richtet sich nach dfer ’ Kostenentscheidung in der Hauptsache. Rogge Greiner