Volltext der Entscheidung
BUNDESGERICHTSHOF
IM NAMEN DES VOLKES
TEILANERKENNTNIS-UND KOSTENSCHLUSSURTEIL
XI ZR 97/11
in dem Rechtsstreit
Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 8. Mai 2012 durch den Vorsitzenden Richter Wiechers und die Richter Dr. Grüneberg, Maihold, Dr. Matthias und Pamp
für Recht erkannt:
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Kammergerichts vom 25. Januar 2011 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als das Berufungsgericht die Zahlungsklage des Klägers in Höhe von 5.846,03 € zurückgewiesen hat. Das Urteil wird insgesamt wie folgt neu gefasst:
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der Zivilkammer 38 des Landgerichts Berlin vom 11. Juni 2010 wie folgt abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 58,35 € zu zahlen.
Nach übereinstimmender Erledigungserklärung ist der Rechtsstreit hinsichtlich eines Teilbetrages von 5.787,68 € in der Hauptsache erledigt.
Die durch die Anrufung des unzuständigen Verwaltungsgerichts Berlin entstandenen Mehrkosten hat der Kläger zu tragen. Die übrigen Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 30% und die Beklagte zu 70%.
Der Streitwert des Revisionsverfahrens beträgt bis zu dem 29. Juni 2011 6.259,50 € und ab diesem Zeitpunkt bis zu 900 €.
Von Rechts wegen
Wiechers
Grüneberg
Matthias
Pamp
Vorinstanzen:
LG Berlin, Entscheidung vom 11.06.2010 - 38 O 544/09 -KG Berlin, Entscheidung vom 25.01.2011 - 9 U 140/10 -
Maihold