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BGH

Gericht: BGH

Der Nichtannahmebeschluß des Senats vom 2.

Zitierte Normen: § 319 ZPO
gemäßBundesgerichtshofesSchimanskySchlußZPOZitatZivilsenat

Volltext der Entscheidung

Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 9. März 1999 durch den Vorsitzenden Richter Schimansky und die Richter Dr. Schramm, Dr. Siol, Dr. Bungeroth und Dr. Müller
 beschlossen:
Der Nichtannahmebeschluß des Senats vom 2. Dezember 1997 wird gemäß § 319 ZPO dahin berichtigt, daß das Zitat am Schluß der Ausführungen zu Ziff. 1 der Gründe richtig wie folgt lauten muß:
BT-Drucks. 11/7760, S. 355, 368.
Schimansky
 Dr. Schramm	Dr.	Siol
 Dr. Bungeroth
 Dr. Müller