Volltext der Entscheidung
BUNDESGERICHTSHOF
XI ZR 39/04
BESCHLUSS
vom 19. Januar 2005
in dem Rechtsstreit
Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat durch den Vorsitzenden Richter Nobbe, den Richter Dr. Joeres, die Richterin Mayen und die Richter Dr. Appl und Dr. Ellenberger
am 19. Januar 2005
beschlossen:
Der Tenor des Beschlusses vom 9. Dezember 2004 wird berichtigt. Im ersten Absatz wird in der dritten Zeile hinter "Beschluß" eingefügt: "auf Kosten des Klägers". Im zweiten Absatz wird in der ersten Zeile "Berufungs" ersetzt durch "Revisions".
Nobbe
Joeres
Mayen
Appl
Ellenberger