* Auf prinzlaw.com finden Sie die Webseite der vom Medienrechtsanwalt Prof. Dr. Matthias Prinz gegründeten Kanzlei. Dies hier ist die davon unabhängige und eigenständige Webseite von Rechtsanwalt Matthias Prinz mit Kanzleisitz in Mainz.ok

BGH · XI ZR 297/08

Gericht: BGH · Aktenzeichen: XI ZR 297/08

Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 9. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 25. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

MatthiasMayenDüsseldorfRechtKläger

Volltext der Entscheidung

BUNDESGERICHTSHOF
IM NAMEN DES VOLKES ANERKENNTNISURTEIL
XI ZR 297/08
in dem Rechtsstreit
 Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 9. Februar 2010 durch den Vorsitzenden Richter Wiechers, den Richter Dr. Joeres, die Richterin Mayen und die Richter Dr. Ellenberger und Dr. Matthias
 für Recht erkannt:
Auf die Rechtsmittel des Klägers werden das Urteil des 9. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 25. August 2008 aufgehoben und das Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 14. Dezember 2007 abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 41.150 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank seit dem 31. Juli 2001 zu zahlen.
-3-
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Von Rechts wegen
 Wiechers
Joeres
 Mayen
Ellenberger
 Matthias
Vorinstanzen:
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.12.2007 - 6 O 21/07 -OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.08.2008 -1-9 U 11/08 -