Zivilsenats des Bundesgerichtshofes wird wegen eines offensichtlichen Schreibversehens der Kanzlei dahingehend berichtigt, dass es im Leitsatz unter a) 2. Zeile : Erman statt Ermann zu der Textziffer 31 7.
XI ZR 283/07 Schreibfehlerberichtigung Die Ausfertigung des am 10. Juni 2008 verkündeten Urteils des XI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes wird wegen eines offensichtlichen Schreibversehens der Kanzlei dahingehend berichtigt, dass es im Leitsatz unter a) 2. Zeile : sowie in den Entscheidungsgründen zu der Textziffer 10 letzte Zeile zu der Textziffer 11 2. Zeile : zu der Textziffer 18 letzte Zeile vorgenommene statt vorgenommenen erfolgt statt erfolg beigemessenen statt beigemessene in dem statt indem zu der Textziffer 19 erste Zeile: (c) statt c) zu der Textziffer 24 9. Zeile : Erman statt Ermann zu der Textziffer 31 7. Zeile Erman statt Ermann lauten muss. Karlsruhe, den 24. Oktober 2008 Bundesgerichtshof - Geschäftsstelle des XI. Zivilsenats -