Volltext der Entscheidung
BUNDESGERICHTSHOF
IM NAMEN DES VOLKES ANERKENNTNISURTEIL
XI ZR 258/09
in dem Rechtsstreit
Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 16. März 2010 durch den Vorsitzenden Richter Wiechers, den Richter Dr. Joeres, die Richterin Mayen und die Richter Dr. Ellenberger und Dr. Matthias
für Recht erkannt:
Auf die Rechtsmittel des Klägers werden das Urteil des 8. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Dresden vom 24. Juli 2009 aufgehoben und das Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Chemnitz vom 30. Juni 2008 abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 20.575 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins der Europäischen Zentralbank seit dem 29. Juni 2001 zu zahlen.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren beträgt 20.575 €.
Von Rechts wegen
Wiechers
Joeres
Mayen
Ellenberger
Matthias
Vorinstanzen:
LG Chemnitz, Entscheidung vom 30.06.2008 -70 1273/07 -OLG Dresden, Entscheidung vom 24.07.2009 - 8 U 1240/08 -