Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlung vom 19. Mai 1992 durch den Vorsitzenden Richter Schimansky und die Richter Dr. Schramm, Dr. Bungeroth, Nobbe und Dr. van Gelder für Recht erkannt: Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 26. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 25.
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES ANERKENNTNIS- XI ZR 226/91 URTEIL Verkündet am: 19. Mai 1992 Wrede Justizobersekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Salah __J/B' MBHIstraße 5' Kläger und Revisionskläger, - Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Prof. Dr. m gegen _____i AG, vertreten durch den Straße 11, Mf Beklagte und Revisionsbeklagte, - Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. 2 Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlung vom 19. Mai 1992 durch den Vorsitzenden Richter Schimansky und die Richter Dr. Schramm, Dr. Bungeroth, Nobbe und Dr. van Gelder für Recht erkannt: Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 26. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 4. März 1991 aufgehoben. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 25. Oktober 1990 wird zurückgewiesen. Die Kosten der Rechtsmittelverfahren trägt die Beklagte. Schimansky Dr. Schramm Dr. Bungeroth Nobbe Dr. van Gelder