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BGH · XI ZR 226/91

Gericht: BGH · Aktenzeichen: XI ZR 226/91

Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlung vom 19. Mai 1992 durch den Vorsitzenden Richter Schimansky und die Richter Dr. Schramm, Dr. Bungeroth, Nobbe und Dr. van Gelder für Recht erkannt: Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 26. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 25.

Prozeßbevollmächtigter19DESMünchenKläger

Volltext der Entscheidung

BUNDESGERICHTSHOF
IM NAMEN DES VOLKES
ANERKENNTNIS-
XI ZR 226/91	URTEIL	Verkündet	am:
19. Mai 1992 Wrede
 Justizobersekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
 in dem Rechtsstreit
 Salah
__J/B' MBHIstraße 5'
Kläger und Revisionskläger, - Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Prof. Dr. m
gegen
_____i	AG,	vertreten durch den
 Straße 11, Mf
 Beklagte und Revisionsbeklagte,
- Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr.
2
Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlung vom 19. Mai 1992 durch den Vorsitzenden Richter Schimansky und die Richter Dr. Schramm,
 Dr. Bungeroth, Nobbe und Dr. van Gelder
 für Recht erkannt:
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 26. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 4. März 1991 aufgehoben.
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 25. Oktober 1990 wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Rechtsmittelverfahren trägt die Beklagte.
Schimansky	Dr.	Schramm	Dr.	Bungeroth
 Nobbe
Dr. van Gelder