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BGH · XI ZR 203/06

Gericht: BGH · Aktenzeichen: XI ZR 203/06

Dezember 2007 durch den Vorsitzenden Richter Dr. h.c. Nobbe, den Richter Dr. Joeres, die Richterin Mayen und die Richter Dr. Ellenberger und Prof. Die Gegenvorstellung des Prozessbevollmächtigten der Kläger gegen den Streitwertsbeschluss des Senats vom 23. Nobbe Joeres Mayen Ellenberger Schmitt

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Volltext der Entscheidung

BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
XI ZR 203/06
vom 18. Dezember 2007 in dem Rechtsstreit
OLG Celle - Az. 3 U 244/05 vom 24.05.2006;
LG Hannover - Az. 11 0 80/05 vom 26.10.2005;
Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 18. Dezember 2007 durch den Vorsitzenden Richter Dr. h.c. Nobbe, den Richter Dr. Joeres, die Richterin Mayen und die Richter Dr. Ellenberger und Prof. Dr. Schmitt
 beschlossen:
Die Gegenvorstellung des Prozessbevollmächtigten der Kläger gegen den Streitwertsbeschluss des Senats vom 23. Oktober 2007 wird zurückgewiesen. Maßgeblich für den Streitwert ist die Höhe des Darlehensbetrags, da die Kläger begehren, so gestellt zu werden, als hätten sie das Geschäft nicht getätigt. Den weiteren Anträgen kommt kein gesonderter Mehrwert zu.
Nobbe
 Joeres	Mayen
 Ellenberger
Schmitt