BGH · XI ZR 149/93 vom 01.03.1994
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PDF öffnen ↗Leitsatz / Zusammenfassung
a) Das Ablösungsrecht steht auch dem Inhaber einer AuflassungsVormerkung zu, die nicht in das geringste Gebot fällt. b) Das Ablösungsrecht setzt nicht voraus, daß der Dritte mit der Befriedigung des Grundschuldgläubigers den Zweck verfolgt, die Zwangsversteigerung des Grundstücks abzuwenden. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat durch den Vorsitzenden Richter Schimansky und die Richter Dr. Siol, Dr. Bungeroth, Nobbe und Dr. van Gelder am 1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des 27. Ein Ablösungsrecht der Klägerin ist gemäß §§ 1150, 268 Abs. 1 Satz 1 BGB in jedem Falle gegeben. Dezember 1991, mit dem die Klägerin nach den rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen des Berufungsgerichts in Vertretung des Grundstückseigentümers die Grundschulden wirksam gekündigt hat, haben die Beklagten mit Schreiben ihres erstinstanzlichen Bevollmächtigten vom 6. In dem letztgenannten Schreiben muß daher ein Befriedigungs-verlangen im Sinne des § 1150 BGB gesehen werden. 2. Als Vormerkungsberechtigte läuft die Klägerin entgegen der Ansicht der Revision Gefahr, durch die Zwangsversteigerung ein Recht an dem Grundstück zu verlieren (§ 268 Abs. 1 Satz 1 BGB). Die Auflassungsvormerkung ist zwar kein dingliches Recht, sie verleiht dem durch sie geschützten Anspruch auf Übertragung des Eigentums aber in beträchtlichem Umfang dingliche Wirkung (BGHZ 25, 16, 23; 28, 182, 185; 60, 46, 49). 3. Das Ablösungsrecht ist nicht davon abhängig, ob die Klägerin mit der Befriedigung der Beklagten den Zweck verfolgt, die Zwangsversteigerung des Grundstücks abzuwenden. RGRK/Mat-tern, aaO Rdn. 3; MünchKomm/Eickmann, aaO Rdn. 5; Pa-landt/Bassenge, aaO Rdn. 4) ist mit dem Wortlaut des Gesetzes und den Geboten der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit nicht vereinbar. § 268 Abs. 1 Satz 1 BGB stellt nicht auf die subjektive Willensrichtung des Ablösenden ab, die sich einer zuverlässigen Feststellung häufig entzieht, sondern knüpft im Interesse der Klarheit der dinglichen Rechtsverhältnisse an die Gefährdung des nachrangigen Rechts durch die Zwangsversteigerung an (BGH, Urteil vom - VIII ZR 134/82, NJW 1983, 2502, 2503; OLG OLGZ 1967, 102, 104; OLG Köln WM 1989, 274, gel/Konzen, aaO Rdn. 5; Reinicke/Tiedtke WM 814 f.).