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BGH · XI ZR 107/96

Gericht: BGH · Aktenzeichen: XI ZR 107/96

Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am Dezember 1996 durch den Vorsitzenden Richter Schimansky und die Richter Dr. Schramm, Dr. Siol, Dr. Bungeroth und Dr. Ernemann ___ Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des 26. Zivilsenats des Kammergerichts Berlin vom 7. Die Revision hat im Ergebnis auch keine Aussicht auf Erfolg.

Zitierte Normen: § 97 ZPO
Bf17KollegeProzeßbevollmächtigteTfKlägerinRechtsanwälteRevision

Volltext der Entscheidung

Beglaubigte Abschrift
 Al
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
XI ZR 107/96
vom 17. Dezember 1996
in dem Rechtsstreit
 Fulvia Tf
1/ Ql
>traße MI/ Bf
 Klägerin und Revisionsklägerin, - Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr.
gegen
 Bank e.G., vertreten durch durch den Vorstand, Straße Mir Bf
- Prozeßbevollmächtigte Rechtsanwälte zu 1) II. Instanz:
Beklagte und Revisionsbeklagte,
 und Kollegen,
2. Franz Tf
 Kf
- Prozeßbevollmächtigte zu 2) II. Instanz:
-LfMBb-Straße
 Beklagter,
Rechtsanwälte und Kollegen,
 Bf
Ug (VrU i

Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am
17. Dezember 1996 durch den Vorsitzenden Richter Schimansky und
 die Richter Dr. Schramm, Dr. Siol, Dr. Bungeroth und
 Dr. Ernemann	___
beschlossen:
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des 26. Zivilsenats des Kammergerichts Berlin vom 7. Februar 1996 wird'nicht angenommen.
Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung. Die Revision hat im Ergebnis auch keine Aussicht auf Erfolg.	-	'
Die Klägerin trägt die Kosten des Revisionsverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO).
Streitwert:	200.000,00	DM
Schimansky	Dr.	Schramm	Dr.	Siol
 Dr. Bungeroth	Dr.	Ernemann