Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am Dezember 1996 durch den Vorsitzenden Richter Schimansky und die Richter Dr. Schramm, Dr. Siol, Dr. Bungeroth und Dr. Ernemann ___ Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des 26. Zivilsenats des Kammergerichts Berlin vom 7. Die Revision hat im Ergebnis auch keine Aussicht auf Erfolg.
Beglaubigte Abschrift Al BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XI ZR 107/96 vom 17. Dezember 1996 in dem Rechtsstreit Fulvia Tf 1/ Ql >traße MI/ Bf Klägerin und Revisionsklägerin, - Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. gegen Bank e.G., vertreten durch durch den Vorstand, Straße Mir Bf - Prozeßbevollmächtigte Rechtsanwälte zu 1) II. Instanz: Beklagte und Revisionsbeklagte, und Kollegen, 2. Franz Tf Kf - Prozeßbevollmächtigte zu 2) II. Instanz: -LfMBb-Straße Beklagter, Rechtsanwälte und Kollegen, Bf Ug (VrU i Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 17. Dezember 1996 durch den Vorsitzenden Richter Schimansky und die Richter Dr. Schramm, Dr. Siol, Dr. Bungeroth und Dr. Ernemann ___ beschlossen: Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des 26. Zivilsenats des Kammergerichts Berlin vom 7. Februar 1996 wird'nicht angenommen. Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung. Die Revision hat im Ergebnis auch keine Aussicht auf Erfolg. - ' Die Klägerin trägt die Kosten des Revisionsverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO). Streitwert: 200.000,00 DM Schimansky Dr. Schramm Dr. Siol Dr. Bungeroth Dr. Ernemann