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BGH · XI ZA 20/10

Gericht: BGH · Aktenzeichen: XI ZA 20/10

Dezember 2010 durch den Vorsitzenden Richter Wiechers, den Richter Dr. Joeres, die Richterin Mayen und die Richter Dr. Ellenberger und Dr. Matthias beschlossen: Der Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet.

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Volltext der Entscheidung

BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
XI ZA 20/10
vom 7. Dezember 2010 in dem Rechtsstreit
LG Bamberg - Az. 2 S 45/09 vom 10.09.2010;
AG Bamberg - Az. 105 C 633/07 vom 08.05.2009;
Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 7. Dezember 2010 durch den Vorsitzenden Richter Wiechers, den Richter Dr. Joeres, die Richterin Mayen und die Richter Dr. Ellenberger und Dr. Matthias
 beschlossen:
Der Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet.
Streitwert: 563,80 €
Wiechers
 Joeres
Mayen
 Ellenberger
Matthias