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BGH · XI ZA 20/07

Gericht: BGH · Aktenzeichen: XI ZA 20/07

gegen Stadtsparkasse vertreten durch den Vorstand, Beklagte und Antragsgegnerin, Prozessbevollmächtigte Rechtsanwälte! Juli 2008 durch den Vorsitzenden Richter Dr. h.c. Nobbe, den Richter Dr. Joeres, die Richterin Mayen und die Richter Dr. Grüneberg und Maihold beschlossen: Der Kläger hat auf die Prozesskosten ab 1.

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Volltext der Entscheidung

BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
XI ZA 20/07
vom 15. Juli 2008 in dem Rechtsstreit
 Thomas M«»,
Kläger und Antragsteller,
- Prozessbevollmächtigte II. Instanz:
Rechtsanwälte Wedel -
gegen
 Stadtsparkasse	vertreten	durch	den	Vorstand,
 Beklagte und Antragsgegnerin,
 Prozessbevollmächtigte Rechtsanwälte! II. Instanz:
Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 15. Juli 2008 durch den Vorsitzenden Richter Dr. h.c. Nobbe, den Richter Dr. Joeres, die Richterin Mayen und die Richter Dr. Grüneberg und Maihold
 beschlossen:
Dem Kläger wird Prozesskostenhilfe für das Revisionsverfahren bewilligt und Rechtsanwalt Prof. Dr.^H^) zur Vertretung in diesem Verfahren beigeordnet.
Der Kläger hat auf die Prozesskosten ab 1. Oktober 2008 monatliche Raten von 45 € an die zuständige Landeskasse zu zahlen.
Nobbe
 Joeres
Mayen
 Grüneberg
Maihold