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BGH · XI ZA 14/14

Gericht: BGH · Aktenzeichen: XI ZA 14/14

März 2016 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Ellenberger, die Richter Dr. Grüneberg und Maihold sowie die Richterinnen Dr. Menges und Dr. Derstadt beschlossen: Die Anhörungsrüge der Kläger gegen den Beschluss des Senats vom 23. statthafte Anhörungsrüge fristgerecht eingelegt worden ist und den gesetzlichen Darlegungsanforderungen genügt (§ 321a Abs. 2 ZPO). Sie ist jedenfalls unbegründet, da der Senat den Anspruch der Kläger auf rechtliches Gehör nicht verletzt hat (§ 321a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs.4 Satz 3 ZPO). Juni 2015 umfassend geprüft, ob eine Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 4. 2 Der Beschluss vom 23.

Zitierte Normen: § 321a ZPO
ZAZPOKläger

Volltext der Entscheidung

BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
XI ZA 14/14
vom 9. März 2016 in dem Rechtsstreit
ECU :DE: BGH:2016:090316BXIZA14.14.0
-2-
Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 9. März 2016 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Ellenberger, die Richter Dr. Grüneberg und Maihold sowie die Richterinnen Dr. Menges und Dr. Derstadt
 beschlossen:
Die Anhörungsrüge der Kläger gegen den Beschluss des Senats vom 23. Juni 2015 wird zurückgewiesen.
Gründe:
1	Es	kann dahinstehen, ob die gemäß § 321a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO
statthafte Anhörungsrüge fristgerecht eingelegt worden ist und den gesetzlichen Darlegungsanforderungen genügt (§ 321a Abs. 2 ZPO). Sie ist jedenfalls unbegründet, da der Senat den Anspruch der Kläger auf rechtliches Gehör nicht verletzt hat (§ 321a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 4 Satz 3 ZPO). Der Senat hat vor der Beschlussfassung am 23. Juni 2015 umfassend geprüft, ob eine Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 4. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 22. Mai 2014 Aussicht auf Erfolg bietet und dies verneint.
2	Der	Beschluss	vom 23. Juni 2015 bedurfte entsprechend § 544 Abs. 4
Satz 2 Halbs. 2 ZPO keiner weitergehenden Begründung. Dasselbe gilt für die vorliegende Entscheidung über die Gehörsrüge (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Mai 2011 - VZA 35/10, juris Rn. 2, vom 8. Januar 2015 - IX ZA 9/13, juris Rn. 2 und vom 13. April 2015 - XI ZA 10/14, juris Rn. 3).
-3-
3	Weitere	Eingaben	in	dieser	Sache	werden	nicht	beantwortet.
Ellenberger
 Grüneberg
Menges
 Derstadt
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 20.03.2013 -1 0 49/12 -OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 22.05.2014 - 4L) 62/13 -
Maihold