Dezember 1997 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Blumenrohr und die Richter Dr. Zysk, Dr. Hahne, Sprick und Weber-Monecke beschlossen: Die Rechtsmittelbeschwer richtet sich gemäß § 8 ZPO nach der streitigen Zeit des Mietverhältnisses. Oktober 1991 abgeschlossene, auf drei Jahre befristete Mietverhältnis lief.Ob die Beklagten die Mietzeit durch rechtzeitige Ausübung der Optionen wirksam verlängert haben, wie sie meinen, wäre für die Höhe der Beschwer nur dann von Bedeutung, wenn sie im Wege der Widerklage auch die Feststellung begehrt hätten, daß der Mietvertrag über die fristlose Kündigung und die vereinbarte Mietdauer hinaus fortbestehe. Da sie dies nicht getan haben, ist die Zeit nach dem 16.
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZR 68/97 vom 17. Dezember 1997 in dem Rechtsstreit 2 Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 17. Dezember 1997 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Blumenrohr und die Richter Dr. Zysk, Dr. Hahne, Sprick und Weber-Monecke beschlossen: Der Antrag der Beklagten, den Wert ihrer Beschwer durch das Urteil des 8. Zivilsenats des Kammergerichts in Berlin vom 13. Februar 1997 auf mehr als 60.000 DM festzusetzen, wird zurückgewiesen . Gründe : Die Rechtsmittelbeschwer richtet sich gemäß § 8 ZPO nach der streitigen Zeit des Mietverhältnisses. Diese beginnt hier frühestens mit der ersten fristlosen Kündigung vom 31. März 1994 und endet mit dem 16. Oktober 1994 als dem Tag, bis zu dem das am 26. November 1991 für die Zeit ab 16. Oktober 1991 abgeschlossene, auf drei Jahre befristete Mietverhältnis lief. Ob die Beklagten die Mietzeit durch rechtzeitige Ausübung der Optionen wirksam verlängert haben, wie sie meinen, wäre für die Höhe der Beschwer nur dann von Bedeutung, wenn sie im Wege der Widerklage auch die Feststellung begehrt hätten, daß der Mietvertrag über die fristlose Kündigung und die vereinbarte Mietdauer hinaus fortbestehe. Da sie dies nicht getan haben, ist die Zeit nach dem 16. Oktober 1994 nicht zu berücksichtigen (Senatsbeschluß vom 5. Juli 1995 - XII ZR 30/95 BGHR ZPO § 8 Räumungsklage 5). Blumenrohr Zysk Hahne Sprick Weber-Monecke