Volltext der Entscheidung
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
XII ZR 53/01
vom 25. Juni 2003
in der Familiensache
Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 25. Mai 2003 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Hahne und die Richter Weber-Monecke, Prof. Dr. Wagenitz, Fuchs und Dr. Ahlt
beschlossen:
Das Senatsurteil vom 7. Mai 2003 wird wegen eines Schreibfehlers im Leitsatz dahin berichtigt, daß als Vorinstanzen "OLG Frankfurt" und "AG Gelnhausen" genannt werden.
Hahne
Weber-Monecke
Wagenitz
Ahlt
Fuchs