Volltext der Entscheidung
Nachschlagewerk: ja
BGHZ:_______nein
ZPO §§ 653 Abs. 1 Satz 3, 654 Abs. 1
Der Einwand der Erfüllung der Unterhaltsansprüche kann nicht bereits im Annexverfahren des § 653 ZPO, sondern erst im Rahmen einer anschließenden Korrekturklage nach § 654 ZPO geltend gemacht werden.
BGH, Urteil vom 7. Mai 2003 - XII ZR 140/01 - OLG Düsseldorf
AG Erkelenz