Mai 2013 muss es auf Seite 6 letzter Absatz in Zeile 2 statt richtig heißen „§ 114 Abs. 2 FamFG“.
XII ZB 624/12 Schreibfehlerberichtiqunq In dem Beschluss vom 8. Mai 2013 muss es auf Seite 6 letzter Absatz in Zeile 2 statt „§ 114 Nr. 4 Nr. 5 FamFG“ richtig heißen „§ 114 Abs. 4 Nr. 5 FamFG“ sowie in Zeile 7 anstelle von „§ 114 Abs. 4 Nr. 5 FamFG“ richtig heißen „§ 114 Abs. 2 FamFG“. Karlsruhe, den 8. Juli 2013 Bundesgerichtshof Geschäftsstelle des XII. Zivilsenats Küpferle Justizamtsinspektorin