* Auf prinzlaw.com finden Sie die Webseite der vom Medienrechtsanwalt Prof. Dr. Matthias Prinz gegründeten Kanzlei. Dies hier ist die davon unabhängige und eigenständige Webseite von Rechtsanwalt Matthias Prinz mit Kanzleisitz in Mainz.ok

BGH · XII ZB 624/12

Gericht: BGH · Aktenzeichen: XII ZB 624/12

Mai 2013 muss es auf Seite 6 letzter Absatz in Zeile 2 statt richtig heißen „§ 114 Abs. 2 FamFG“.

GeschäftsstelleZivilsenatsFamFGZBKüpferleZeile

Volltext der Entscheidung

XII ZB 624/12
Schreibfehlerberichtiqunq
 In dem Beschluss vom 8. Mai 2013 muss es auf Seite 6 letzter Absatz in Zeile 2 statt
„§ 114 Nr. 4 Nr. 5 FamFG“ richtig heißen „§ 114 Abs. 4 Nr. 5 FamFG“
sowie in Zeile 7 anstelle von
„§ 114 Abs. 4 Nr. 5 FamFG“
	richtig heißen „§ 114 Abs. 2 FamFG“.
Karlsruhe, den 8. Juli 2013 Bundesgerichtshof	
Geschäftsstelle des XII. Zivilsenats Küpferle
 Justizamtsinspektorin