im ersten Absatz statt "Sie hat auch in der Sache Erfolg." lautet: "Sie hat in der Sache keinen Erfolg."
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 159/12 vom 29.Januar 2014 in der Betreuungssache Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 29. Januar 2014 durch den Vorsitzenden Richter Dose und die Richter Dr. Klinkhammer, Dr. Günter, Dr. Botur und Guhling beschlossen: Der Senatsbeschluss vom 4. Dezember 2013 wird wegen eines offensichtlichen Schreibfehlers dahin berichtigt, dass es auf Seite 3 unter Ziffer II. im ersten Absatz statt "Sie hat auch in der Sache Erfolg." lautet: "Sie hat in der Sache keinen Erfolg." Dose Klinkhammer Günter Botur Guhling Vorinstanzen: AG Kassel, Entscheidung vom 17.02.2012 - 785a XVII 154/96 -LG Kassel, Entscheidung vom 14.03.2012 - 3 T 108/12 -