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BGH · XII ZB 159/12

Gericht: BGH · Aktenzeichen: XII ZB 159/12

im ersten Absatz statt "Sie hat auch in der Sache Erfolg." lautet: "Sie hat in der Sache keinen Erfolg."

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Volltext der Entscheidung

BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
XII ZB 159/12
vom 29.Januar 2014 in der Betreuungssache
 Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 29. Januar 2014 durch den Vorsitzenden Richter Dose und die Richter Dr. Klinkhammer, Dr. Günter, Dr. Botur und Guhling
 beschlossen:
Der Senatsbeschluss vom 4. Dezember 2013 wird wegen eines offensichtlichen Schreibfehlers dahin berichtigt, dass es auf Seite 3 unter Ziffer II. im ersten Absatz statt "Sie hat auch in der Sache Erfolg." lautet: "Sie hat in der Sache keinen Erfolg."
Dose
 Klinkhammer
Günter
 Botur
Guhling
 Vorinstanzen:
AG Kassel, Entscheidung vom 17.02.2012 - 785a XVII 154/96 -LG Kassel, Entscheidung vom 14.03.2012 - 3 T 108/12 -