Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Lohmann und die Richter Dr. Blumenrohr, Dr. Krohn, Nonnenkamp und Dr. Knauber Kersten und Schott als Prozeßbevollmächtigte vertreten wird.
BUNDESGERICHTSHOF XII ZB 113/90 BESCHLUSS in der Familiensache Horst Paul-K| |-Straße , Kläger und Beschwerdeführer, - Prozeßbevollmächtigte II. Instanz: gegen Renate - Prozeßbevollmächtigte: |straße H| Beklagte und Beschwerdegegnerin, und Rechtsanwälte Dr. Dr. - Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Lohmann und die Richter Dr. Blumenrohr, Dr. Krohn, Nonnenkamp und Dr. Knauber f am 10. April 1991 beschlossen: Das Rubrum des Senatsbeschlusses vom 30. Januar 1991 wird wegen offenbarer Unrichtigkeit dahin berichtigt, daß die Beklagte im Beschwerdeverfahren durch Rechtsanwälte Dres. Kersten und Schott als Prozeßbevollmächtigte vertreten wird. Lohmann Knauber