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BGH · XII ZB 113/90

Gericht: BGH · Aktenzeichen: XII ZB 113/90

Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Lohmann und die Richter Dr. Blumenrohr, Dr. Krohn, Nonnenkamp und Dr. Knauber Kersten und Schott als Prozeßbevollmächtigte vertreten wird.

Prozeßbevollmächtigte30SenatsbeschlussesKnauberRechtsanwälteLohmann

Volltext der Entscheidung

BUNDESGERICHTSHOF
XII ZB 113/90
BESCHLUSS
in der Familiensache
 Horst
Paul-K|
|-Straße ,
Kläger und Beschwerdeführer,
- Prozeßbevollmächtigte II. Instanz:
gegen
 Renate
- Prozeßbevollmächtigte:
|straße H|
Beklagte und Beschwerdegegnerin,
 und
Rechtsanwälte Dr. Dr.	-
Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Lohmann und die Richter Dr. Blumenrohr, Dr. Krohn, Nonnenkamp und Dr. Knauber
f
am 10. April 1991 beschlossen:
Das Rubrum des Senatsbeschlusses vom 30. Januar 1991 wird wegen offenbarer Unrichtigkeit dahin berichtigt, daß die Beklagte im Beschwerdeverfahren durch Rechtsanwälte Dres. Kersten und Schott als Prozeßbevollmächtigte vertreten wird.
Lohmann
 Knauber