Volltext der Entscheidung
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
XII ZA 31/11
vom 20. Juli 2011
in der Familiensache
Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 20. Juli 2011 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Hahne, die Richterin Weber-Monecke und die Richter Dr. Klinkhammer, Schilling und Dr. Nedden-Boeger
beschlossen:
Dem Beklagten wird wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache für die Revision Prozesskostenhilfe gewährt und Rechtsanwalt Dr. ... beigeordnet.
Die Partei hat auf die Prozesskosten monatliche Raten in Höhe von 155 € ab 1. September 2011 an die zuständige Landeskasse zu zahlen.
Hahne Weber-Monecke Klinkhammer
Schilling
Nedden-Boeger