Rechtsanwälte Der XII. Oktober 1997 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Blumenröhr und die Richter Dr. Krohn, Gerber, Sprick und Weber-Monecke beschlossen: Sprick Weber-Monecke Blumehröhr Krohn Gerber
Beglaubigte Abschrift BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZA 12/97 vom 22. Oktober 1997 in dem Rechtsstreit Rita Klägerin und Antragstellerin - im Verfahren über die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe vertreten durch: Rechtsanwälte gegen Wolfgang R Str. fQ, Beklagter und Antragsgegner. - Prozeßbevollmächtigte II. Instanz: Rechtsanwälte Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 22. Oktober 1997 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Blumenröhr und die Richter Dr. Krohn, Gerber, Sprick und Weber-Monecke beschlossen: Der Antrag der Klägerin auf Prozeßkostenhilfe wird abgelehnt, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet. Sprick Weber-Monecke Blumehröhr Krohn Gerber