* Auf prinzlaw.com finden Sie die Webseite der vom Medienrechtsanwalt Prof. Dr. Matthias Prinz gegründeten Kanzlei. Dies hier ist die davon unabhängige und eigenständige Webseite von Rechtsanwalt Matthias Prinz mit Kanzleisitz in Mainz.ok

BGH

Gericht: BGH

Klägerin und Revisionsbeklagte, Frosefihevollmächtlgter: Rechtsanwalt Pr. Mattem, Hill und Offterdinger ln der Sitzung vom 11. Die Revision gegen das Urteil des 13. Freitag Mattem Hill Offterdinger

RechtsanwaltPrBÜOEAugustinMattemSGERIFreitagSenatsaktenCHT5H0P

Volltext der Entscheidung

Begl. Abschrift zu den Senatsakten
BÜOE SGERI CHT5H0P
V 2R 96/66
Beschluß
 ln dem Rechtsstreit
1
2
des Landwirts and Schmiede Earl«£1 ln
 dessen Ehefrau Justine
• ebenda«
Beklagte und Revlaionakläger«
- Frozeßbevollmäcbtigteri Rechtsanwalt
 Streithelfer t Rechtsanwalt	als
 gonkurswerwalter Uber das Vermögen der Birma Ursula Jt ■■■■■■ Xd«
vertreten durch Rechtsanwalt
 ln
;j i
gegen
 die Modistin Irmgard AtfBMstraßa A
Klägerin und Revisionsbeklagte,
 Frosefihevollmächtlgter: Rechtsanwalt
ZT.C :l 0
Dor V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs bat nach Unterrichtung und Anhörung der Parteien unter Mitwirkung des Senataprä»identen Pr. Augustin und der Bundearlobter Pr. Freitag. Pr. Mattem, Hill und Offterdinger ln der Sitzung vom 11. Dezember 1970
"J l_ ; J
einstimmig eine mündliche Verhandlung nicht für erforderlich gehalten und beschlossen:
Die Revision gegen das Urteil des 13. Zivilsenate des Oberländeagerlebts ln München vom 17. Januar/13♦ Februar 1968 wird auf Kosten der Beklagten zurttokgewieeen.
Streitwerts 32.000 DK
Dr, Augustin	ihr.	Freitag	Mattem
 Hill	Offterdinger