a) /Zur Entscheidung über Ansprüche eines Kleingärtners auf Zahlung einer angemessenen'Entschädigung nach Kündigung dem' Kleingärtner • eine' angemessene Ent Schädigung zustehtkommt es .auf .die,: t a.'t s ä c h 1 i Aufdie Revision der Beklagten .wird das' urteil des . IV Zivilsenats des-Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen vom 7, März 1958 aufgehoben, soweit die Beklagten zu Zahlungen ah/, die Kläger (Hauptsache.und Zinsen) verurteilt, worden, sind, .Aufgehoben wird -das'.bezeichnet? . Im Umfange der Aufhebung wird die Sache an das Berufungsgericht zur erneuten Verhandlung- und Entscheidung, auch über die Kosten der.Revision, zurückverwiesen, Von Rechts wecken Tatbestand: ;v: zu; räumen und daß sie Kleingärtner;:'als..Bevoilmächtigtem'^'der..Kläger Be- ■ sprechungen statt, .deren.Ergebnis .in der ’'Vereinbarung'- vom ;.12p..April 1956 niedergeiegt wurde» Die Vereinbarung hält, fest, Vertreter des Landesverbandes ' halte die Erklärung .vom November 19#5.:vf1iri.ünwirks,äjn;. ' gungs an Spruch ■ zü; ;äib Beteiligten :seien:'sich' einig,-'daß durch ; di©..' Vornahme; der. ersten Rechtszug die' Beklagten als .-Gesamtschuldnertzunächst auf; Zahlung von . daß das/verpachtete'-Länü als; kleingärtnerisch genutztes' • * Land; verpachtet und;.genutzt .worden' .sei und daß. yöt.^Le§ustünde-;ihnen eine' Entschädigung' für die Räumung des Pachtiandes zu0 Seit Jahrzehnten seien die : Parzellen; kleingär.tneris.ch genutzt und mit .-Wissen und Duldung / der Beklagten Gartenhäuser? .Sie hätten sich auch mit ; den . . den, Parzellen ..um.';'Grabeland handele j- -dadurch seien-- sie zur Vor-: ; Die -Beklagten' ;haberifüm ;Kläg'eäbweisung '-gebeten ok Sielhalten den,'Rechtsweg: für; nicht .gegeben, . die .Parzellen, damals .mit; der-ausdrücklichen Be st im-! als Grabeland zu dem Feldfruclj anbau benutzt werden dürften und im Verkaufsfall entschädigungs-los zu räumen seienv:Auch in:der Folgezeit seien die Pächter stets darauf ; hingewiesen worden, daß. Auch' die Kläger seien mit .diesen Bedingungen vertraut gemacht wor-.den.'und damit einverstanden gewesen. .Ansprüche verzichteto Eine arglistige Täuschung liege nicht vor5 die Kläger hätten, sich auch nicht.in einem Irrtum befundenoiDie'lIrrtumsanfechtung sei verspätet». ger befände sich mit seinen PachtzinsZahlungen in,Verzug, deshalb komme allenfalls nur eine billige Entschädigung in Frage» ' Schließlich sei ' auch..nicht geklärt■, ob nicht die Gewobä statt -der Beklagten’eine Entschädigung zahlen, müsse. Auch das habe aber nur hie Verwaltungsbehörde zu entscheiden. mither’sie ihren ursprünglichen Klageantrag wieder geltend gemacht, haben, hat das 'Berufungs-' gepicht die Beklagten 'als Gesamtschuldner verurteilt, an die einzelnen Kläger die aus. dem Urteilssatz ersichtlichen Geldbeträge'nebst khf Zinsen hieraus seit 12, April 1956 zu zah-lenV:--Die; weitergeberiheh Klageanträge der'Kläger zu 1,, 2, 95 12 'undhO;wurden abgexfies.envund insoweit auch deren Anschlußbe--rufungen zurückgewieäeriol, . Die Klager bitten'um Zurückweisung der Revision, Ent s cheidungs g rund e; Ic. Der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten ist na er. . Auffassung des .Berufungsgerichts gegeben*- § 3 der Verordnung über Kündigungsschutz' und andere kleingartenrechtliehe Vor- / , Schriften in der -Fassung vom 15« Dezember I9üh - RGBl I 3^7 -; (=BündigungsschutzverOrdnung:= KSchVO) sehe allerdings/eine Entscheidungszuständigkeit der .höheren Verwaltungsbehör.de - über -die EoheR&er,' Entscbädigung-yor»• Seit. Grundgesetzes müsse es aber aus ■ verf a s sung sr e cht1ichen '-•'Erwägungen für zulässig erachtet werden, daß die Gerichte' über dne-.nöhe der Entschädigungrauch oline vörherige FeStset- j ' zung: ;durch' Bie/Verwhltm entscheideno Daß die Klä- j ; ger ihre Parzellen freiwillig auf Grund der Kündigung heraus-g eg eben hätten,;. der;'Beklagten3 / der' Rechtsweg sei nicht gegeben',/'' aufrecht <//Bern Berufungsgericht, ist je-deeh im. /Die Kläger /trägätt/vbrÜ a stucke/ zur : kleingär tiner.Is chen ;Iut zung :: ver pacht et; die Verträge seien» weil der Grundbesitz, zu V/ohnungsbauzwecken verkauft werden Braßte, .gekündigt laoräen» Aus diesem .Sachverhalt ■ leiten;die/Klägerrunter- Berufung ; auf •'§. / aus Anlaß einer auSerdrdentlichen/KindIgung/'sind,:/wie das; ; -Berufungsgericht dargetan hat, ..dem...Bürgerlichen;.Gesetzbuch an sinh: fremd» Sie beruhen/.für/denBercichlücr hündigungs--' ersiclitltch .auf der Überlegung, daß mit , Dem 'entspricht es denn ; .auch,, daß der ^ Bündesgesetzgeber die. ., (BGBl: 1 720} die 'sinngemäße Anwendung der' Regelung des § 3. Irrig .ist auch dieAuffassung der Revision, es. .. nur eine, von der 'Verwaltungsbehörde nach freiem Ermessen''.zu sachlich-recht-;'.lich eine; Entschädigung'für eine' echte Enteignung dar stellt,, braucht.-im weiteren;-nicht untersucht zu 'werden.' Der Gesetzgeber ;kann über die Tatbestände der Enteignung hinaus Ein-. Kündigung aus Grundeh ■des-Gemeihwohles .demlKleingärtrier eine Entschädigung; als' Ausgleich für. daß; der...Gesetzgeber die: Entschädigung; als Enteignungsentschädigungv gewährt';. ■2 »■: Der Rechtsweg ist mithin für Ansprüche auf angemessen. . Entschädigung nach Käßgabe des § 3 Abs, 1 KSchVO nicht ausge-; .. ..hier: aber ist das/Pachtrecht Eingriffsobjekt, also; ein ver- I ; mögenswertes Rechtsgut, . . da die Anrufung::-des ;:ordentli.chen Richters, nur auf Zeit, -näm-.. lieh, bis zur.Entscheidung im Verwaltüngsverfahren, zurückge- ■ stellt-ist,.die^abschließende, Streitentscheidung dem ordent-; liehen„Gericht. ' .eine: für diese unverbindliche .Verwaltungsentscheidung nicht , vorgeschaltet werdend dürfe. Das Berufungsgericht hat eine: vorhergehende.Festsetzung der; Entschädigung.; ( geschlossen; sie/iSt seit .dem Inkrafttreten des Grundge- ’(( seizes nicht’ mehr- gültiges Recht„ So ist die Sachlage hier ' nicht gestaltet', .durch das Grundgesetz hat. sich an der Vor-' schrift des § 3 KSchVO nichts' geändert« Es bedarf daher, .. t5.10, -50) und der erkennende i Senat in seinem Urteil vom 21» Oktober 1959? -(-, So 8;-'ff .dargetan:haben, -der '.Prüfung, welche; Bedeutung die- | 1 zukommt o / Die Vorschrift/'des §....-3/^ KSchVO; sieht, aber , weder , ■ Scheidung/ der Verwaltungsbehörde stets voraussetzt (das ge- / 1/schiebt meistens’Cdüreh, die- Wörter,, gegen die. für 'die. Anrufung/ des- (Ge rieh-/ ■tes o Aus einer ■Entscheidung .der. -" auch/nicht; voll streckt .Werdendenn r zurlVerwifklfchung" des ./ ,/' Anerkanntenf Anspruch Verordnung den .Kleingärt-.. /Der- Gesetzgeber eröffnet L den Beteiligten-’alsb/Wie-Möglichkeit j in einem' Verfahren: / / (, (,v^ Entscheidung-über; Festsetzung der /Entschädigung f •.'.'■’durch' die ,Verwaltungsbehörde/ent st eben "oder/noch -f ortbeste- | •' hen;//Im allgemeinen; ■setzt',:daher(üie’ -Erhebung einer” .Klage,';■ 1 1 mit der: die .Festsetzung/;^ / begehrt wird, ‘ eine Entscheidung.der höheren Verwaltiings-; behörde -über die .Hohe-der ■ Entschädigung ,(§-3 Abs» 1 KSchVO) voraus0 Doch kann.auf.das vorgeschaltete Verwaltungsverfahren verzichtet werden« .: .1 - ;die:.;.Gewoba;;am:fl2vvlipfil;1956; getroffen*:;wobei die: Kläger :: durch: den: Landes verband: ;der; Kleingärtn er * ;di e ^Beklagten .durch, den Beklagten.:; ; , daß, die',Frage, - ob’'.:deh Klägernleihe- Entschädigung. Kläger.stritten///die höhere"Verwaltungsbehörde aber nur über ;die Höhe/der angemessenen Entschädigung •'.entschei-den Konnte, hatte diese Vereinbarung auch- einen- guten Sinn: die unzweckmäßige'/MhW'uriE'.;;de^.’;-höheren. .änderungt/', sondern - als" zulässige Erweiterung /des Klageantrages ■ an (§ - 26,8 , Npri-^/ZPO), die auch noch im Wege der Anschlr /beruf urig;, gelt end / gemacht/.-wer den s.köhne« / Dies.e:/Ausführung en;/. Das. Berufnngsgericht;/-führt, zürn "Grund/der/ Ansprüche / ;/ Das; habe die Beweisa afnähme; ergeben» Auf ihre, Ansprüche hätten die ’Klägäh/^riicli-t/.- .. Angemessene ■ Eritschädiguhg./vird nach -§ 3 KSchVO/gewährt, /■ wenn ein Pachtvertrag/über kleingärtnerisch;genutztes,;Land /- Diese Voraussetzungen hält das Berufungsgericht für gegeben, Die Revision greift "nur.', di e:‘-Auffassung des, Berufungsgerichtes -an,: es liege ein ^Pachtvertrag im Sinne .des § 1 KSchVO; voreie wendet sich; nicht "gegen .die 'Ausführungen des. wonach ein Fall des dringenden Bedarfs' gegeben, sei und die freiwillige Herausgabe der Pacht-, grundstücke die Einholung der behördlichen;Genehmigung ent-.behriich: Danach haben die Beklagten erklärt, daß die; Kläger aus der ^freiwilligen^ 'RäumuiigtfeeinerieivNachteilige Rechtsfolgen .hrleidenySollfenViDaslhedeutet .aber:, daß sie so gestellt .'werden soll'-teh?t;;Wie>tsierwlb?;^ um' die 'durch ihre noch eingeholt:iwepdehV:'könnten: daher, die "Beklagten nicht ge-hört"werden. des Landes 'zur Gewinnung" von Garten-•fruchtenlaller Art'iGemüse, Obst)' mit eigenen Kräften unter Verwendung kleiner;Werkzeuge und;überwiegend für den eigenen 7 Bedarf .: zu ; verstehen (BGH LM Nr V I . • zur Kleingarten- und .Kleinpachtlandordnung vom 267 Juni ,1935)° Die Beklagten:.-wollen allerdings die Parzellen an die . Aber, auch das .^Grabeland” 7 1st kleingärtherisch:“genutztes-Land 0 „Es bildet keinen Gegensatz zu dem' klei'nll^thör is chi genutzten Land, -sondern: einen : . 17p)» .Die-Entscheidung über diese■Streitfrage kann aber, wie. vorliegenden Falle sind die Grundstücke tatsächlich nicht als .Grabeland, sondern klein? Entschädigung doch nur für solche Verluste, gewährt, .werden,:; die gerade bei dieser Bern! diese bei ,einer, Entschädigung, nicht, in Betracht gezogen wert . -tschutzverordnung .ergibtist für; die .Frage, ob eine Entschädigung zu gewähren list oder nicht, allein die' tatsächliche Kündigungsschütz der Kleingart und,’Kreinpachtlandordnung durch '.'behördliche Anordnung auch -auf Grundstücke erstreckt werden können» die nach dem Wil-,\ len der .Vertragsteile' nicht kleihgartnerisch genutzt werden» Hierzu . über, die Frage der vorübergehenden Bereitstellung von Bauland ztir-;gar-tenmäßigen--Nutzung' (Gisbertz ( -aaG.So 37): aus:. Sache' des Eigentümers»,; darüber, zu wachen, ■ daß die:: Vertragsvorschriften vom. -Denn sobald die Nutzung tatsächlich eine kleingärtnerische: werde,' bestehe • die Gefahr, daß das ' Land.:durch.behördliche Anordnung Kündigungsschutz erlange» Einen Schritt ■■.weiter'-;ging; die Verordnung, über den Kündigung s-schütz- für. erübrigen, /■' die ; ent stehen; können, cwenn; die; Frage,, ob Kündigungsschutz gegeben ist oder nicht-, hach, dem Inhalt dep Vertrages zu ..beantworten:' istder Verpächter aber eine'; vertragswidrige Benutzung geduldet hat»' Er.hat deshalb den Kündigungsschutz " allein.:von. Merkmalen, ohne Rücksicht auf den Willen.der 'Vertragsparteien.(genauer des.Verpächters), abhängig gemacht;(Gisbertz, Kündigungsschutz für Kleingärten, Heft 6 aus der Reihe: Das Deutsche Kleingartenwesen S» 15)»-Auch.der Runderlaß des .Reichsarbeitsministers vom 20» Oktober 1939:über.den verstärkten Kündigungsschutz von Kleingärten -(abgedruckt bei .Gisbertz, Kündigungsschutz aaO S» *+1) weist'-.- darauf bin, daß von § 1 der Verordnung auch Verträge er- ; faßt werden, 'die ;lhrem Wortlaut nach nicht unter die ei- , •'; für';die: ÄnweMbärkei't:der -'Vorschrift sei lediglich die • tatsächliche kieingärtnerische.Nutzung» Kleingärtner .;Vertragswidrig eine kleingärtnerische Nutzung im eigentlichen Sinne vor, so kann der Verpächter . .Falle wird dem Kleingärtner eine V Entschädigung nicht zugebilligt werden können0 Beschreitet der Verpächter;, .wie; im vorliegenden Falle, - diesen Weg nicht, stützt, er ..sein Räumungsbegehren vielmehr .auf den Kündigung? dringenden Bedarfs für, das allgemeine Wohl, so wird .eihefEntSchädigung, .veil nicht angemessen, dem Klein-, Pächter, auch nicht: aus besonderen ; Gründen, zu der Überzeugung gelangen konnte, daß, er . ;Die Rechte,; .des Kleingärtner-., Ein .solcher Ausnahme!all liegt: /nicht vor;*, : das; Berufungsgericht' stellt 7 fest,; daß der Vertreter der Beklagten, der.Beklagte zu I), -wenn., sie ihren Angriffen zu diesem Teil .-der.;.Urteilsbegründung den 'Satz voranstellt, ein ■ Entschä-digung -könne ;iiicht':verlangt .werden, weil nach dem •Vertrage^.d&sj'liahd-.-,hufc als-Grabeland hätte benutzt werden / dürfen* Auf die:v Beweisangebote für die. Behauptung, das Land sei als Grabeland-verpachtet worden (Klagebeantwortung vom XI « Januar.19-57 kam es;'.mithin1:nicht an» Die Behauptung der Beklag-, ten, daß-sich:andere Pächter■an die■Vertragsabmachungen \ gehalten hätten, war bestritten worden. Beweis war nicht angetreten» Das Beweisangebot:Böschen, auf das sich die Revision beruft (Schriftsatz vom 110 Januar 1957 So 7 GA 96)9 bezieht .sich auf einanderes.: ZPO■ iiegt 'auchvhicht; darin,, daß das Berufungsgericht davon abgesehen hat, den.Sohn des Beklagten zu 1) darüber zu hören,daß (die Kläger, zu 6) und .29) sich bei der Ver-;pachtüng im Jahre.1950 und 1952 mit der Verpachtung des . gehutzt- war» Weist ..;,aber ein Grundstück im Zeitpunkt der ., tiberlas sung schon .die., typischen. Ausführungen der .Revision zur Auslegung ;des Ver-träges von-1911;.henn /Verträge1 dieses Inhalts sind.zwischen den Parteien nicht-abgeschlossen: worden» Das Berufungsgericht brauchte auch auf den, näheren Inhalt.der mündlichen Verträge nicht einzugehen,'; ohne' daß, ihm der Vorwurf gemacht werden könnte, es habe;§ 286 ZPO verletzt» Denn selbst wenn es sich dabei, um Grabeiandverträge .gehandelt hat, sind die Pächter, weil nachträglich eine kl eingär tner i sehe Nutzung im eigentlichen Sinne stattgefunden hat, des Kündigungsschutzes im Sinne der. Grabelandvertrag: geschlossen worden ist oder ein Ve: trag über kleingärtrierische Nutzung» Entscheidend ist vielmehr 'daß: - Je'denf al^s'iäürctiwdie nachträgliche Änderung “der : Benutzungsart die .Kläger Kündigungsschutz, mit seinen Folge: :eriahgt .haben ’und die... Beklagten nicht den besonderen Kündi-..gungsgrund der vertragswidrigen Benutzung des gepachteten Landes geltend machten» ' sich ferner'gegen,-die Auffassu des- Berufungsgerichts--.;,; Kläger1 hätten' mit' den schriftli • ohen;klä'rungön-;'vom.'Nc>vaiaber.,;1955'auf Entschädigungsanspr che nicht-,verzichtet..:». wie; sich;; aus: dem' Zusam-; menhang; /der' :eihz einen Bestimmungen' dieser Vorschrift ergefc . November; 1955..' als solche über Bntschädi gungsanSprüche .zu/ihrer V/irksamkeit der Genehmigung durch " die-höhere ..'Verwaltung sbehör de ; bedurften (§ 3 Abs„ 1 Satz 2 . Da die Genehmigung nicht vorliegt, können aus den Vereinbarungen Rechte nicht (jedenfalls bisher nicht) geltend gemacht werdeho ; Es. erübrigt)-sich daher 'im einzelnen auf die' Angriffe .der: Revision einzugehen, die sie.gegen die Äusfüh- : rungeh'des Berufungsgerichts gegen diesen Teil' der Urteils-: begrühdung , gerichtet: hat0. Bemerkt sei nur, daß sich die ' rechtliche Würdigung: des.:; im Laufe der Jahre geän~-t:(dert; aus dem Grabeland ist kleingär.tnerisch genutztes. 'tät-säcftLichen Zustand kommt es, hie; oben' därgelegtl:(für - die(Frage der Zubilligung des ''Kün--"digungsschülzes anh(ll((V 3. den Entsbhädigungsähspruch für diese Kläger zu ver- . seien unstreitig da-..(■ durch beendet-twordenvldaß.''(die Beklagten; unter Berufung' auf : Dies©;' Rechtsanhehdung' ist .nicht,' -wie die Revision meint ,-:fehicrhaft''0'. :Ein(e(;led.igiieh''nach Billigkeit , zu gewährende: Entschädigung ist .hach dem Wortlaut des’■§ 3 Abs. 5 KSchVO . stößt auch, nicht gegen: Treu und Glauben: (§ 2h2 BGB) ,; wenn die Klager sich darauf berufen, Es stand im"Belieben der Beklagten 5 welchen der , ihnen.: den Grund des § •• 1 vÄbsh:;2;;e/KSchy0wählten, ersichtlich, weil hier'mit einem„Widerstand der. • wenn, die Kiä'gerv;.audv:der: von:■ den :Beklagten geschafferien Lage; die /ihnen: nach /ded/Gesetz; zustehenden Ansprüche ■ herleiten. -Abs 1'; 2 KScnVO/aie, Pflicht zur Entschädigung :,der // ■>' Kl.eingärtner:/fwohi;:Zuuächst:!ü:die:’-,Gewobä;äls Erwerberin der ,■ ■ , 'Grunds tüche ''getroffen; habe,;/ daß / aber :'l!zu dem mind.estend. später, i':: Beklagten Schuldner geworden seien, • Sie '-hätten, nämlich im 1 Kaufvertrag, die Verpflichtung übernommen:, ..did Grundstücke; ;ä .frei. den werden , : daß ,d,ie: .Beklagten . Dies ergeh sich .schon d,araüs., daß die Beklagten bei .den Kaüfverhanälut;: ; een. ■'därgetarui Die; Ve'reih.bärung einer Schuldübernahrae zwischen Schuldner und' Drittem - hier Gewoba und Beklagten - braucht nicht ausdrücklich ;zu'gescheheno;Sie kann auch in schlüssigen. Handlungen bestehen,Wenn das: Berufungsgericht in der ■ .Übernahme; der f/erpfiichtung ,'■ die verkauften Grundstücks frei ■. lief ern, mit Rücksicht auf die 'bei -den. : der Kleingärtner' •■die;; Übernahme ’ der Ent Schädigungsverpflichtung .der: Gewdbah,üürch, die .Beklagten gesehen hat, so ist dies mit Redl begründen' hicht ^zu bekämpfen„■ Die Revision vermag V. entgegengesetzten Auffassung nicht durchzudringen„ Für eine;Erfüllung .durch die.'Beklagten bleibt .sonach keintRaumi!Auch'"die:::':.h.ach'üem'' .Gesetz erforderliche Mitteilung der .'Sö'hüldübernäM#.^ah.'; der /Schuldübernahme, keiner, besonderen:: Form;/;Ble:v;1k&nn' auch 'ln einer Klageerhebung gefun-den werdemEs;känn;.daher offen 'bleiben, ob schon in der schriftlichen Erklärung der -.Parteien vom 12<.' April 19^6 eine ■ Schuldübernahme '.enthalten war »..Was die Revision, hierzu vor-trägt,. Daß - ursprünglich.;eine Verpflichtung der Gewoba bestand, die Kleingärtner'; angemessen zu entschädigen, ergibt sich aus. :Auch bei enteignungsgleichen Ansprüchen trifft die Ent-schädigüngspf lichtHegel .'den. .. gefolgt : werden,, •( • ( Auch, die :'Pro,z;e,|fügen; der... als Grabeland// verpachtet worden/sei, daß aber 'unter Ums tan-; denr'dnch'':mit;vEnt'söhädi'güngsaHspr,Unhenvd.er.\:Kl«ingä'rtnerVzü- fassung des Berufungsgerichts vereinbaren, die Beklagten hl ten /die .Entschädigüng.sverpflichtung ^übernommen,:;Es kann da-w her:(dem Berüfungsrichter. trachteten, lthähen: sie selhstlvorgetrageho 'An; .zwei:.-Stellen/der Urteils- ( begidtndung; vjeist/daslBerufungsgericht .darauf;:hin,3daß; die / f Beklagten., die Entschädigungsansprüche .der. .: (noch;befürchten, ;daßf(.die Kläger (trotz (der Yerziehtserkla- ; Das Schreiben der Gewoba'..vom ,fy: Juni: 1956 (GA i¥t)., worin sie dem Verband der Kleingärtner/ mitteilbe.,' ■ die Kleingärtner; eei/An dem Kauf preis nicht enthalten, hat/das ‘Berufungsgericht' 'zwar nicht bei seinen .Erwägungen/'- :die .Beklagten hatten die von den Klä-gern auf / ihren. vom Sachverständigen Kruse mit Schätzungs-/betragen versehen worden» Später ..stellte sich heraus, daß / Das, Berufungsgericht be-■zieht das;Geständnis auch auf diese Aufstellungen, weil man in der erwähnten;Sitzä .der Meinung gewesen1 sei., ; ' sich die 'Revision .gegen; diese - Aus Führung eniv .Daß die. ■schön/ nach' dem/.Wortlaut der 1 /Niederschrift.auf die vom Schätzer geprüften Belege sichi bezieht, - nicht' in1-' der erweiternden Auslegung des. Berufung s-' gerichts verstandeniwissen’wollten, ergibt .ihr Schriftsatz, vom- 20 /' Januar "1958 ./.(GA 210) , wo 'ausdrücklich' von', den nyom • ■■ Schätzer Kruse /behandelten: Anträgen'1 gesprochen wird.»':Wenn; den Parteien das rechtliche Gehör und damit/;die/Möglichkeit; zu einem Beweisantritt geben».;:Da das Berufmigsurteil, aus noch zu - erörternden Grün-;/ den■;aufgehoben/Werden/m es den Beklagten offen, ; ////J/AAuf ’/die weiteren//Einwendungen 'der Revision' kommt es /. bei/ dieser '-Sachlagenhicht sei/nur J/daß die Ke- * vision auf Gie;' Gründe 1/die/ für .den/widerruf "des -GeständnissJ /im; Schriftsatz -vorn'fOv Januar/I958 vorgetragen; wurden, nick / zurückgekommeri/ intc tlhsoweit' begegnen auch.' einzelne Kleingärtner die Anlagen zurückließ oder mitnahm» .Auch im letzteren Fall: sei eine . Entschädigung im Lande Bremen übliche Unbegründet ist:zunächst das Bedenken.der.Revision, : die Kläger ’verlangten .mit ihren,Anträgen ein Mehrfaches : von dem:was'.die jährlichen Pachtzinsen äusmachten; das . Treu .und:, Glauben nicht vereinbar<= Die. Ansprüche '.der'"Klager dafür ,"- daß' die Kläger ihr Pachtverhältnis nicht -fort setzen, dürfen,' ;ih;. Die .Kleingärtner werden in -der Regel eine.finanzielle Kleingärtner nicht für ein anderes. Alter und-, die Abnützung der Anlagen nicht außer Betracht, bleiben dürfen» Pür Garteneinrichtungen .'■'■: .. 'Sie. nicht',-vom-Kleingärtner :entfernt und anderweitig benutzt werden--bder-- döchf werden,können.der Kerstollungowert unter ' Beachtung der bisheiigen Abnutzung, maßgebend 'für•die Pest-, Setzung der angemessenen Entschädigung' sein,. sen.werden 5 daß die Kläger - Anlagen mitgenommen haben". sich auf die . . schaffeno/ Es. ist nicht; geklartob die Wegnahme der‘auf den Parzellen verbliebenen; Mlageh etwa: deshalb, keinen... Veil die Anlagen nur an-: Ort und Stelle verwertbar; -waren;*. gen' aus Hecken undihiumen sowie-Gemüsekulturen wird zwar i der Regel1, eine ..Weg Schaffung.;, Abnutzung nicht unberücksichtigt bleiben,; weil die Anschaffungskosten sich durch lange Benutzung unter Umständen schon • bezahlt gemacht haben» Den Klägern soll kein Schadensersatz geleistet, sondern eine angemessene Entschädigung zuteilter- • den»- Es 1st weder; aus: äen: Urteilsgründen;noch aus den Anga- ' ben des Sachverständigen ersichtlich, daß die angemessenen hat'f; der Anlagen entfernt und mitgenommen i'Da mithin die .UrheilsfestStellungen-für'keinen der. i; festsetzen lassen, kann das angefochtene .Urteil;, soweit es die Beklagten zu Zahlungen an Hauptsache und Zinsen zu ' Gunsten. auch ..die Aufhebung der - 'Kostenentsöheidung.;Zuri,FQlge>,l.;;.i '.Zur :KIarstellüng "des ürteilssatzes sei noch bemerkt» :.daß ;• unter -der-'.Bezeichnung;
Nachschlagewerk.: hffläi Amtliche Sammlung: ja;"
'Verordnung über Kündigungsschutz und andere kleingartenrechtliche Vorschriften, y» 23= Mai 19!+2/15o Dezember 19*&.
BGBl III 235 - M, §§ I, 3
a) /Zur Entscheidung über Ansprüche eines Kleingärtners auf Zahlung einer angemessenen'Entschädigung nach Kündigung
L. des Pachtvertrages . sind die ordentlichen Gerichte berufen«. : Li ' L ,
b) Auf das vorgeschaltete. -Verwaltungsverfahren zur Festset zung der. Höhe der Entschädigung .kann durch Vereinbarung
Li der Beteiligten.;verzichtet werden« . ' '
c )' Für "die"Frage, -ob.; dem' Kleingärtner • eine' angemessene Ent Schädigung zustehtkommt es .auf .die,: t a.'t s ä c h 1 i
. Lehe Benutzungsart: des Pachtlandes an..
BGH, ürt. ?. 9.. Januar I960 - V 2R 88/53 OLG Bremen- .
■ 'v ZR 88/58 ■
.Verkündet am 9» Janüar I960 Hirth, Justizangestellter; ■ als -Urkuhdsbeamter-der Ge-schäftsstelle. ;
m a j't a . cl e s v o I k e s /'In:va.eiat-Beehtsstreit t
■ .1
1",
2.'
3
V.-
er
/
O o
■;3eKl:ag.te«,' Berufungskläger'? Ans chlußberuf ungs-r
. ■ beklagte und Revisionskläger
PrG.Ecßbeuo'llmäcbt:igtur>vtReGhtsanwalt
'o;-V ca Vt .
2.
3«
'■■h.
35c
57«
8,
Q„
s *
10.
•llo
a2.
13c
lW
15 V
16,
17 =
l8o
19 c
20,
21,
22,
23,
;2Vo
25«
26,
2 7«
28,
29« .
' 30
31.«
Kläger « . .Berufungsbeklagte, Anschlußberufungskläger und Revisionsbeklagte,
~ .Pr oz eßbevo1Ifflä chtigt er:..Recht sanwaIt
bat der ■■ VV. Zivilsenat, 'des Bundesgerichtshofs -auf die .mündliche Verhandlung vom .9« - Janüar i960 unter Mitwirkung des Senatspra-:■ sidenten: Dr«. Tasche-und;der Bündesrichter. Dr. Augustin, Schuster,: Dr o Rothe und Off terming er. für -Recht erkannt:.:
Aufdie Revision der Beklagten .wird das' urteil des . IV Zivilsenats des-Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen vom 7, März 1958 aufgehoben, soweit die Beklagten zu Zahlungen ah/, die Kläger (Hauptsache.und Zinsen) verurteilt, worden, sind, .Aufgehoben wird -das'.bezeichnet? Urteil auch, soweit • es.;den Klägern und den Beklagten Kosten auferlegt»
. Im Umfange der Aufhebung wird die Sache an das Berufungsgericht zur erneuten Verhandlung- und Entscheidung, auch über die Kosten der.Revision, zurückverwiesen,
Von Rechts wecken
Tatbestand: ;v:
. Die Beklagten;wäreh; in Erbengemeinschaft Eigentümer meh- .
.;rer.er..'unbebautsit5Grbtö<is tüdke: in : S ti Nach ,
i TeilveräuBerüngen-'. Yerkauftön-'i’sie:'..init Vertrag your 17» Dezem- : her. 1955 die, restlicheh .Grundstücke: andie G -Wc
: nio.boEo -(Gewoba):'in B .v. Diese Grund-, Vt , stücke waren seit Jahrzehnten,. in.Parzellen aufgeteilt, an ,. -Kleingärtner yerpaehte'b;' schriftliche,' Verträge, waren nicht abgeschlossen„ '■Dal;:sich-^ :Kaufvertrag verpflic'ri-
; tet hatten,. :an d;en : Grundstücken, frei, von Pachtverträgen, zu dem.
, 1> -April 1956 der Käuferin den^ Besitz zu verschaffen, hatten •
;• siet'die- Klägergveranlaßb,bim November 1955 eine -Erklärung zu
■ unterzeichnen, wonach:-sich, die Kläger verpflichteten,, »das ge-pachtete/Grabeland bis:.zu dem Märzi--.19.56,- zu; räumen und daß sie
; aus dem Paehtverhälinfs; keineriei : Ansprüche gegen"Herrn'.
K aus irgend einem Grunde'habent6 1 \ :
;;;;;.'.Bedi.'.'Baube^ :Anfang; Apr'illl956^-kam es seitens
eines: Pächters zühGc ,K Daraufhin. fanden zwischen .
der GewöbaV" den -'Beklagten'. und’-einem'- Vertreter des Landesverbandes der. Kleingärtner;:'als..Bevoilmächtigtem'^'der..Kläger Be- ■ sprechungen statt, .deren.Ergebnis .in der ’'Vereinbarung'- vom ;.12p..April 1956 niedergeiegt wurde» Die Vereinbarung hält, fest,
; daß'hie Kläger' ihre-. Har Zeilen; freiwillig räumen; es heißt, dort..1 weiter.:' . Der . Vertreter des Landesverbandes ' halte die Erklärung .vom November 19#5.:vf1iri.ünwirks,äjn;. sie könne angefochten werden;.'-unterlallen .Umständen stehe :den.,Kleingärtnern' ein Entschädi-; ;
' gungs an Spruch ■ zü; ;äib Beteiligten :seien:'sich' einig,-'daß durch ; di©..' Vornahme; der. Räumung di© • Entschädigungsfrage', in .keiner
■ Weise' präjudiziert: werde» ! .-'''b../:'■ l-::>
.-Die,.'Kläger- haben , im . ersten Rechtszug die' Beklagten als .-Gesamtschuldnertzunächst auf; Zahlung von . Entschädigungsbeträ- • gen in Anspruch genommen, später . die--Feststellung begehrt , -
daß das/verpachtete'-Länü als; kleingärtnerisch genutztes' • * Land; verpachtet und;.genutzt .worden' .sei und daß. ihnen' für ;
.die. Entzibhung ;des Landeseine ;.EntSchädigung züstehe« \ ;
f ■■ Sie trugen. yöt.^Le§ustünde-;ihnen eine' Entschädigung' für die Räumung des Pachtiandes zu0 Seit Jahrzehnten seien die : Parzellen; kleingär.tneris.ch genutzt und mit .-Wissen und Duldung / der Beklagten Gartenhäuser? Schuppen, Einfriedungen und .sonstige Anlagen geschaffen^ und.Dauerkulturen.;
angepflanzt, wordenh- Dem/habe,. auch , der Pachtzins entsprochen. f. Pachtvertrags^ormilarezh^ nie.'gesehen. .Sie
hätten sich auch mit ; den . von-; den-Beklagten nunmehr .behaupte- ;
. ten - Bedingungen nie .einverstanden, .erklärt., vlhre;:nVerzichtser- J Klärungenv vom November -.1955.: hätten .keine bindende. Kraftder ;
. Beklagte zu l .habä bewußt .unrichtigfangegeben, ..daß .es sich bei;
. den, Parzellen ..um.';'Grabeland handele j- -dadurch seien-- sie zur Vor-:
:• zichtserklärung. be stimmt; 'worden. Zum mindesten' .hatten sie sich;, im Irrtum über: den;; Inhalt -, ihrer . Erklärungen befunden. Diese seien wegen arglistiger . Täuschung ..und Irrtums auchfangetoch- . /.-.'ten / wordene; :-.Der GlM-hsch^ sei;'Überdies.- unabding-
bar, . - - -• ,
; Die -Beklagten' ;haberifüm ;Kläg'eäbweisung '-gebeten ok Sielhalten den,'Rechtsweg: für; nicht .gegeben, . da allein, die-.
■ ;Vervraltungsbehörde ;dief Entscheidung '.darüber zu treffen habe,." i: ,vob'und welche • Entschädigung': den. eihzelnen- Kleingärtnern zukomK-.' Den Klagern ;.fehlefauch -das .liechtsSchutzbedürfnis. Tatsächlich , f handele , es sich .um'■■■ Grabeland« Schon 1911 seidas Gelände für • - Straßen und. andere staatliche. Bedürfnisse, vorgesehen.- worden.
..Da .die Beklagten,die Grundstücke deshalb, nur noch, so; benutzen f
■ konnten, /.daß 'sie; feeder zeit’ zur. Verfügung- gestellt werden konn-;. ten,, seien.; die .Parzellen, damals .mit; der-ausdrücklichen Be st im-!
mung verpachtet wordenf vdaß sie; nur? als Grabeland zu dem Feldfruclj
anbau benutzt werden dürften und im Verkaufsfall entschädigungs-los zu räumen seienv:Auch in:der Folgezeit seien die Pächter stets darauf ; hingewiesen worden, daß. keine . Dauerkulturen geschaf fen und. keine festen.Bauwerke errichtet werden'dürften. Auch' die Kläger seien mit .diesen Bedingungen vertraut gemacht wor-.den.'und damit einverstanden gewesen. Überdies, hätten die Klä-
ger^ auf.ihre .Ansprüche verzichteto Eine arglistige Täuschung liege nicht vor5 die Kläger hätten, sich auch nicht.in einem Irrtum befundenoiDie'lIrrtumsanfechtung sei verspätet». Die ver-hangt''eh, Entschädigungen, seien unangemessen hoch und stünden ' in keinem .Verhältnis'tum Jahrespachtzins. Ein. .Teil der Klä-. ger befände sich mit seinen PachtzinsZahlungen in,Verzug, deshalb komme allenfalls nur eine billige Entschädigung in Frage» ' Schließlich sei ' auch..nicht geklärt■, ob nicht die Gewobä statt -der Beklagten’eine Entschädigung zahlen, müsse. Auch das habe aber nur hie Verwaltungsbehörde zu entscheiden.
Das Landgericht' hat der Feststellungsklage stattgegeben.
Die Berufung der : Beklägteh; hatte keinen Erfolg,' Auf die An-■Schlußberufung, der Kläger., mither’sie ihren ursprünglichen Klageantrag wieder geltend gemacht, haben, hat das 'Berufungs-' gepicht die Beklagten 'als Gesamtschuldner verurteilt, an die
einzelnen Kläger die aus. dem Urteilssatz ersichtlichen Geldbeträge'nebst khf Zinsen hieraus seit 12, April 1956 zu zah-lenV:--Die; weitergeberiheh Klageanträge der'Kläger zu 1,, 2, 95 12 'undhO;wurden abgexfies.envund insoweit auch deren Anschlußbe--rufungen zurückgewieäeriol, .
Kit der,.vorn1 Berufungsgericht'zugelassenen Revision begehren .'die'Beklagten die. .Äüfhebung der Vorentscheidung und die Abweisung'der Klage-in'vollem Umfang., - •
>.v:: / ■ h l;':-:'#:, ; -V:> ' '; ' :■ A V
. . Die Klager bitten'um Zurückweisung der Revision,
Ent s cheidungs g rund e;
' io :
Ic. Der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten ist na er.
. Auffassung des .Berufungsgerichts gegeben*- § 3 der Verordnung über Kündigungsschutz' und andere kleingartenrechtliehe Vor- / , Schriften in der -Fassung vom 15« Dezember I9üh - RGBl I 3^7 -; (=BündigungsschutzverOrdnung:= KSchVO) sehe allerdings/eine Entscheidungszuständigkeit der .höheren Verwaltungsbehör.de - über -die EoheR&er,' Entscbädigung-yor»• Seit. Inkrafttreten des . Bonner. Grundgesetzes müsse es aber aus ■ verf a s sung sr e cht1ichen '-•'Erwägungen für zulässig erachtet werden, daß die Gerichte' über dne-.nöhe der Entschädigungrauch oline vörherige FeStset- j ' zung: ;durch' Bie/Verwhltm entscheideno Daß die Klä- j
; ger ihre Parzellen freiwillig auf Grund der Kündigung heraus-g eg eben hätten,;. ohriehääßv' die- höhere-y die
/'.'Kündigung; genehmigtihabe.gl;sei;i dabei -ohne/Bedeutung.»;- :
"/> Die Revision/halt/die Meinung.: der;'Beklagten3 / der' Rechtsweg sei nicht gegeben',/'' aufrecht <//Bern Berufungsgericht, ist je-deeh im. Ergebnis belkutreten/.;^^
/Die Kläger /trägätt/vbrÜ a stucke/ zur : kleingär tiner.Is chen ;Iut zung :: ver pacht et; die Verträge seien» weil der Grundbesitz, zu V/ohnungsbauzwecken verkauft werden Braßte, .gekündigt laoräen» Aus diesem .Sachverhalt ■ leiten;die/Klägerrunter- Berufung ; auf •'§. 3 der/Kündigungssehutz -Verordnung :.Ents.chädigungsansprücheVgegen-die:.Beklagten mit.:..; '■■/der Behauptung .ab, / die;Beklagten hätten,BieBdie-Eiwerberin/ , :.,der ;Grundstücke/ treffende' Leistungsverpf lichtung -übernommen»
Ansprüche 'aufr/Zablung- einer . angemessenen, Entschädigung'. / aus Anlaß einer auSerdrdentlichen/KindIgung/'sind,:/wie das; ; -Berufungsgericht dargetan hat, ..dem...Bürgerlichen;.Gesetzbuch an sinh: fremd» Sie beruhen/.für/denBercichlücr hündigungs--'
schutzv.erordiiung' ersiclitltch .auf der Überlegung, daß mit ,
: . der,. Zulas sung tder Kündigung ■ aus ’überwiegenden Gründen des ■
:' Gemeinwohles der.:.betroffene :Kleingärtner ;eine . Einbuße erleidet., weil, sein Pachtverhältnis seitens des Verpächters grundsätz-, lieh unkündbarfistl(|''l;;Abs.; 1 Satz. 1 KSchVO). Der Bntscha- ■
.I digungsanspruch beruht' somit; auf .ähnlichen Erwägungen, wie . v sie bei Enteignungen' dem Anspriich auf Gewährung einer. Ent-:eignungs ent Schädigung.: zugrunde '.liegen. Dem 'entspricht es denn ; .auch,, daß der ^ Bündesgesetzgeber die. Regelung des' § 3 Abs. 2V.
; KSc3^0: :teilweise; in^:.hin:';Enteignung'sgesetz; übernommen hat . • • 1 ■
:Er.-hatnämlich,hinsichtlich/des Anspruches', des Pachters , von / 'Kieihgärtenläni' hu£';;& .'eines'. Ersatz land esfür den Be- .
i reich des:.Bauiändbescllaffungsge vom.-3. August 1953
., (BGBl: 1 720} die 'sinngemäße Anwendung der' Regelung des § 3. ..KSchVO vorgesehenfühdi’angeordhetv; däß die "behördliche 'Ent--.
1 Scheidung im': Sinn:ei:!der_;iet:zt:eren; Vorschrift’durch die Ent-; ;eignungsbehörde; :zruiträffen. istf (■§;'-l6 .AbsBäulandbeschaffmigs-gesetz).; Diesen,/Zusai^jenhang/ Verkennt-di©'•'Revision,. wenn sie •’•.."meint, .Ader betreff ehe" Ivieingäf tneruerleide keinen Verlust, weil er aus; dem.. ^rträ^’-keinen;Anspruch auf :i2ntschs.digung . habe. .Es geht ;hier;üm ;den Wegfall. der Unkündbarkeif des, Ver--/. träges. Irrig .ist auch dieAuffassung der Revision, es. handle ... sich dabei um .einen Gnädenerweis .der öffentlichen Hand, der: kein rechtliches Fundament habeeine Subvention zu gewähren,' ' sei :aber . allein :.der Verwaltungsbehörde Vorbehalten. Die Revi-*
•••• s.i oh, über sieht; dabei;, ;;daß..§ :3 Abs.. 1 Satz r KSchVO dem betroffenen. Kleingärtner einen-Rechtsanspruch gibt.und nicht.
.. nur eine, von der 'Verwaltungsbehörde nach freiem Ermessen''.zu ; .gewährende oder zu.; versagende Unter Stützung.:. Ob nun dieser ■vom Gesetz ■ gescriaffenenEntschädigungsanspruch'. sachlich-recht-;'.lich eine; Entschädigung'für eine' echte Enteignung dar stellt,, braucht.-im weiteren;-nicht untersucht zu 'werden.' Der Gesetzgeber ;kann über die Tatbestände der Enteignung hinaus Ein-. V " griffe; von hoher Vlahä^fäi’s welche: sich im Falle des § 1 Abs. 2 e
8
1 KSchVO die. Genehmigung, derKühdlgung durch die höhere.Yer-.
waltungsbehöfde;. dar stellt , in.; die:. Rechts Sphäre1; eines Be- -... trofienen . im 'Gesetz':äls;Enteignung . behandeln, .wenn es sieh ;
. möglicherweise auch...nichts uni ; eine; Ihiteignung;iin technischen l ...GinnehandeltKBÖliSl^ 112).: 115).» Das hat
. er.. im vorliegenden Falle •■getan:9 -indem, er 'für. die Fälle . der.;. Kündigung aus Grundeh ■des-Gemeihwohles .demlKleingärtrier eine Entschädigung; als' Ausgleich für. ^seinenvVeriusti zubilligt-o h ' .‘Damit .Istihiargesteiit,. daß; der...Gesetzgeber die: Entschädigung; als Enteignungsentschädigungv gewährt';. wissen wilh und: daß er : .Streitigkeiten ' über;dieKühe; derSchädigung dort;., ausge-; tragen sehenu will;.,' ;wo :: sie: ausgetragen -.‘werden,-••wenn- - es sich : ;um; eine Entschädigdng Iwegen .einer', echten' Enteignung handeln ;
; würde« Hier zu : sind ;aber. die .‘ordentlichen ..Gerichte ■ zuständig, ;
,. Den;,Äusschlußi.'des Hechtswege s ;.vor; den ordeht 11 chen ;Ge richten.:;
; derr noch :die .^erordhung überdentKündigungsschütz ;von .Klein-.;
gärten vom 27‘1;September ; 1939 Kn § .1 Abs» Kvorgesehen hattet. ■: ; enthält der wortlauttder KündigungsSchutzverordnung nicht; .
. .; sie' spricht {§ 3; Abs. ;3: .KSchVO) dem-Kleingärtner ausdrücklich.
das Recht zu., dielzuerlsannten 'MsprüchetmittHllfe' der ordentt : liehen Gerichte Ku;.HK'■’l
■2 »■: Der Rechtsweg ist mithin für Ansprüche auf angemessen.
. Entschädigung nach Käßgabe des § 3 Abs, 1 KSchVO nicht ausge-; .. schlossen» Der . Einwand der Revision, allenf alls handele:; es d i,tsich:uin . einen /Aufopferung sanspruch^ -der ..dem'. Kl eingär ther gewährt ;sei, greift.'nicht-.durch«; Denn auchfür, solche Ari-/; • ; Sprüche .steht der Rechtsweg vor ..den ördentlichen:'Gerichten . ; offen» Im übrigen hat nach, derKdchtsprechung-deslBunäesge- ;: ;■ richtshofs einen: Auf Opferungsanspruch, wem. zugunsten der All-;
. gerneinheit ein ;Sonderopfer; an-nicht: Vermögenswerten Rechts- ; i gütern. auf erlegt; ist'CBGHZ 9, - 83^; 25,;. 2385 :28',; <01)• i
..hier: aber ist das/Pachtrecht Eingriffsobjekt, also; ein ver- I ; mögenswertes Rechtsgut, . .;K:"J
. ; '.pie '¥orsctöif t. :c£es. "§•: 3. .KSchyö'.'sieht vordaß die Höhe der Entschädigung durch: die höhere :Verwaltungsbehörde fest- : gesetzt .wird» Wie vielfach, insbesondere in Enteignungsgo-setzen, ist also, dem gerichtlichen Verfahren ein Verwaltungs- -verfahren, vorgeschaltet,’ in dem durch .behördlichen Entscheid, die Höhe der 'Entschädigung festgesetzt wird-. Diese.Regelung verstößt nicht gegen das. Grundgesetz (BVerfGE:8,2R0, 2)+6)o.
Es ist nach den. vorstehenden Ausführungen -schon■zweifelhaft, ob es''sich' hier.. um .einen.' Anspruch •• bürg er 11 ch.- r echt 1 i che r Art ■/ handelt,.zu dessen Ehtscheidüng die ordentlichen Gerichte,-von ■ - vornherein , zuständig’.(sind.: '(Art»:;. 92: GG)»-?'J.edenf alls verbleibt,
. da die Anrufung::-des ;:ordentli.chen Richters, nur auf Zeit, -näm-.. lieh, bis zur.Entscheidung im Verwaltüngsverfahren, zurückge- ■ stellt-ist,.die^abschließende, Streitentscheidung dem ordent-; liehen„Gericht. Von einer Verletzung des verfassungsrechtlichen - Grundsätzes: ('Art .(ih/Abs.-'.’3-,-- fO-’Abs.b •' 3, 92 GG), wonach die veiv i.binäliche.'Streit ent scheidüng .über, bürgerlich-rechtliche Ang.e- >:
: legeiiheiten nur den ordentlichen Gerichten' zusteht, kann' keine'
; .Rede, sein».' Aus-: Ar.t-f•-'i^2h,G'Ghdrigibt• -'sichaber ebensowenig' wie aus Art. Ik. GG, daß- dem -Rechtsweg .zu: den ordentlichen Gerichten'
' .eine: für diese unverbindliche .Verwaltungsentscheidung nicht , vorgeschaltet werdend dürfe. (BVerfGE h, 387, h-G9)'. Ob die 3e~ .
-denken,; 'die (B.ettermann- (NJW 1957, ll'-97) aus Art. 92 GG gegen .. die -Zulässigkeit,. einer'.behördlichen. Genehmigung nach § 1 KSchVO herleitet, '.z-utreffeh.,;,kann( offenbleiben» Diese Genehmigung ist Voraussetzung für.;dieGültigkeit■ der’ Kündigung,, also eines 1' -Rechtsgeschäfts,; während ...die., vorgeschaltete .Verwaltungsent-iScheidung . eine .Prozeßvoraussetzung, darstellt.,-;; in keiner Weise a.ber die sach.lich-rechtiiche. Entscheidung berührt. \
Das Berufungsgericht hat eine: vorhergehende.Festsetzung der; Entschädigung.; durch die’. Verwaltungsbehörde nicht für erforderlich gehalten» Es .'sieht. die.:Gründe, die der IV.» Zivil-
■1-:
io; Vw
senät des Bundesgerichtshofs; im Falle des § 2.7 .RLG' für . den Wegfall dor :Üört-vorgesehenen VerwaltungsentScheidung .V ins . Feld geführt (hatffauch im.:; gegebenen .’Fall als -durch-" greif end an (BGHZ; h-r: 266, 273) »Die angeführte Vorschrift, i...d'es''''Reichsleiat.im'gsg'€setzes.-hatte’iihdes den Rechtsweg aus- . ( geschlossen; sie/iSt seit .dem Inkrafttreten des Grundge- ’(( seizes nicht’ mehr- gültiges Recht„ So ist die Sachlage hier ' nicht gestaltet', .durch das Grundgesetz hat. sich an der Vor-' schrift des § 3 KSchVO nichts' geändert« Es bedarf daher, .. wie der ;IIIo Zivilsenat (BGHZ. t5.10, -50) und der erkennende i Senat in seinem Urteil vom 21» Oktober 1959? V ZR 92 /58 . ;(
-(-, So 8;-'ff .dargetan:haben, -der '.Prüfung, welche; Bedeutung die- |
: (sem Verwaltungsverfahren (nach dem Willen/des Gesetzgebers •
1 zukommt o / Die Vorschrift/'des §....-3/^ KSchVO; sieht, aber , weder , ■
I/'''vör^-'-d'alS;'die;-Mru;f.Uiigt'c3er.''ordentlichen Gerichte, .die Bnt~(
. Scheidung/ der Verwaltungsbehörde stets voraussetzt (das ge- / 1/schiebt meistens’Cdüreh, die- Wörter,, gegen die. Entscheidung ■ / der Verwaitungsbehörde ist /,der ordentliche Rechtsweg gege- / ■ ben), .noch setzt: sie '; eine,' .Frist. für 'die. Anrufung/ des- (Ge rieh-/ ■tes o Aus einer ■Entscheidung .der. Verwaltüngsbehörde/(soli. .
-" auch/nicht; voll streckt .Werdendenn r zurlVerwifklfchung" des ./ ,/' Anerkanntenf Anspruch Verordnung den .Kleingärt-..
V:ner/an(den(ordentiictien.^■Richter-» /Der- Gesetzgeber eröffnet L den Beteiligten-’alsb/Wie-Möglichkeit j in einem' Verfahren: / / (, (,v^ Entscheidung-über;
:Vdie( Ent Schädigung sf r äge iterbeizuführen 5 wobei d ie/b e sondere /. y(( Sachkunde der -in;■'Frage'' stehenden Verwaltungsbehörde feine/ /
:■■■(( gleichmäßige' Behandiüng/aller('EntschädigungsStreitigkeiten - (-(-( gewährleisteh '/sbilk/t'Dädurch Wird’/den. Gerichten -in (weitge- r /•/;hendem Maße .eine-(Entlasturig-,.zuteil j.tvpxf/.sie : sollen Streitig-'/ (■'■ keiten/gelangen^/'tdie:-nach; der. Festsetzung der /Entschädigung f •.'.'■’durch' die ,Verwaltungsbehörde/ent st eben "oder/noch -f ortbeste- | •' hen;//Im allgemeinen; ■setzt',:daher(üie’ -Erhebung einer” .Klage,';■ 1 1 mit der: die .Festsetzung/;^ /
11;
begehrt wird, ‘ eine Entscheidung.der höheren Verwaltiings-; behörde -über die .Hohe-der ■ Entschädigung ,(§-3 Abs» 1 KSchVO) voraus0 Doch kann.auf.das vorgeschaltete Verwaltungsverfahren verzichtet werden« .: .1 -
,V : Der erkennende;'Senat;; haf dies in der erwähnten Ent- ...
. Scheidung, für üeri,;Ber.eich .des § 76 .des' preußischen Wasser- ■■ . ..' ••.g'ese.t zesi vpm 37i..;Äprdl.l 1913,' -(GS: 53) • un t-er He ranz i ehung' des § ,l6 ';des. preußischen.; Enteignungsgesefzes ■ vom 11,. Juni 1,87h,, \ a-(;G8;221):'äusg^ Beteiligten die Möglichkeit ;..
■ eröffnet,■'nach/;'Vereinbarung; ohne ■vorherigen’ Verwaltungsbe-scheid : sofort--den.Kiageweg' zu. beschneiten! Aus' Sinn und . .;
Zweck; der Vors chäl tun g:"einer :Verwaltungsentscheidung gemäß ;; §:..3; .Abs! ..:1 . KSchVO,; wie ■ siei; oben dargelegt wurden, läßt. sich -eine gleiche ^Rechtsa&endung rechtf ertigeno;. Auf. die Einhaltung'. •’ des;.>>rwaltungsverfahreris vor;:.'Klageerhebung konnte daher ’;
;'/.durch ;yereirib:afung’;:;def:. Beteiligten : (also : der;; Vertragsteile . /ündf.des;: auf ;;EntSchädigungIzunäch Verpflichteten, hier :
: derf,Gewöbä;;-;;tgl^ unten;;:iy;.'3;v;~;)':..vers .sei; es ■
;durch,ausdrücklich^ schlüssiges .Verhalten,' ,
'sei' es durch'- rü|efbsp.;M eine'..Klage* der jene ' .
’ Prpz'eßvoraussetzung;’fehlt1:l'-vl,. ..Vf;.:
;Eine ;Vereinbaruhg 'lh’;üiesem;' Si . haben/die. Parteien' und f"
;die:.;.Gewoba;;am:fl2vvlipfil;1956; getroffen*:;wobei die: Kläger :: durch: den: Landes verband: ;der; Kleingärtn er * ;di e ^Beklagten .durch, den Beklagten.:; zu 1)’ als ihrem. Generalbevbllffiächtigten' und .
;.v auch;.die;Gewoba vertreten^areno iSae; -einigten;.sich .dahin, ; .7;
; , daß, die',Frage, - ob’'.:deh Klägernleihe- Entschädigung. 'zustehe., ;. .Vf: .der. Entscheidung; der. ördentlichen';.Gef iclite..:.Vorbehalteh bleibe„'
' Damit hähenfsie! zmfÄüsl^ - daß-- sie .' von,. der An- .;.
... Prüfung; der Verwaltungsbehörde1- absehen' und der Beschreitung ’!
1 des. Recht sweges ; vor . den .ordentlichen Gerichten ohne vorheriges
¥erwaXtungsverfahren>zustimmeno' Da sie nicht' hur’'über die, / ■HöheV, sondern haupt sächlich ."über... den" Grund der. Ansprüche . der. Kläger.stritten///die höhere"Verwaltungsbehörde aber nur über ;die Höhe/der angemessenen Entschädigung •'.entschei-den Konnte, hatte diese Vereinbarung auch- einen- guten Sinn: die unzweckmäßige'/MhW'uriE'.;;de^.’;-höheren. Verwaltungsbehörde sollte.-vermieden - verdenj.. zu demal da in diesem Verfahren -eine . Entscheidung . darübery ob die Beklagten die Schuld der Gev/oh •bubernommeii: hdben:^ InicMtV-gethbf.^eh wer den. konnte., ;
/ /Nach: alledem..ist,-.der- Rechtsweg - für die. ÄhsprUche der ; ■Kläger auf: Zahlung-.: einer, angemessenen Entschädigung. (§. 3 .. Abs» 1 KSchVC) gegeben»
./^t/////^://'^ /;
/;/■/■/■■ Iv/.Den /tibärgari^ der / Eests tellungs- /.zur- '/
1 Leistungskläge/ sieht das berufungsg.ericht nicht/, als /.Klage- . .änderungt/', sondern - als" zulässige Erweiterung /des Klageantrages ■ an (§ - 26,8 , Npri-^/ZPO), die auch noch im Wege der Anschlr /beruf urig;, gelt end / gemacht/.-wer den s.köhne« / Dies.e:/Ausführung en;/.
■ begegnen/ keinen//Bedenken/ werden ,-auch /
.Yön;/dep/; Revision,;^ angegriff eri°;/. ■ /■; /■ /6 ..//Kr-:l/v. .
2 t. Das. Berufnngsgericht;/-führt, zürn "Grund/der/ Ansprüche /
’ ;aus: .Das. Pa,chtläriü//sei/K geriutztes' hand im/ ,
Sinne: des. § /l/KSchVO^v- Es/ sei/riämlich, /worauf es ./ allein: an- / komme«, tatsächlich/ammer/kleirigärtrierisch benutzt/worden»
;/ Das; habe die Beweisa afnähme; ergeben» Auf ihre, Ansprüche hätten die ’Klägäh/^riicli-t/.- verzichtet * Anspruchs Schuldner. seie)/ auf. Grund/ Schuldübernähme; die., 'Beklagt erh ,///' /;'; '
// -■/// / Hierzu/ist/zuv/bem/erkeri://-;;/, //';- ■ ;■;/■';//:////;/1:;//' -:,-: ' /
.. Angemessene ■ Eritschädiguhg./vird nach -§ 3 KSchVO/gewährt, /■ wenn ein Pachtvertrag/über kleingärtnerisch;genutztes,;Land /-
mit Genehmigungder. höheren Verwaltungsbehörde aus über- , /wiegenden Griinden^ des '.Gemeinwohles^;. gekündigt wird. Diese Voraussetzungen hält das Berufungsgericht für gegeben,
Die Revision greift "nur.', di e:‘-Auffassung des, Berufungsgerichtes -an,: es liege ein ^Pachtvertrag im Sinne .des § 1 KSchVO; voreie wendet sich; nicht "gegen .die 'Ausführungen des. Berufungsgerichts.?. wonach ein Fall des dringenden Bedarfs' gegeben, sei und die freiwillige Herausgabe der Pacht-, grundstücke die Einholung der behördlichen;Genehmigung ent-.behriich: gemacht';-'hahev In;.dieser 'Hinsicht; bestehen auch ' keine .Bedenken,*.. Das;Berufungsgericht;-hätte hierzu noch auf . .die: vVereinbarungeh; vom .12.« April: 1956 verweisen können',.
Danach haben die Beklagten erklärt, daß die; Kläger aus der ^freiwilligen^ 'RäumuiigtfeeinerieivNachteilige Rechtsfolgen .hrleidenySollfenViDaslhedeutet .aber:, daß sie so gestellt .'werden soll'-teh?t;;Wie>tsierwlb?;^ um' die 'durch ihre
^freiwillige; Räuniühg''. :ehtbehriich gewordene Genehmigung nach-'...
gesucht-word entwarf nach Sachlage auch erteilt worden .
. ifäreMit ^.eine% es;:müßte diese' Genehmigung förmlich■
noch eingeholt:iwepdehV:'könnten: daher, die "Beklagten nicht ge-hört"werden. ;.\. i.i 'l
■ v Es; liegt. aber äuch,' wie; das ..Berufungsger.icht. 'zutreffend aUsgeführt. hat s.: ein; Pachtvertrag . Uber ’ kleingärtnerisch ge-.; nutztes; Land vor o Hht.er . der' kleingärtnerischen Landnutsimg :
; istdie ' Bewirtschaf tung . des Landes 'zur Gewinnung" von Garten-•fruchtenlaller Art'iGemüse, Obst)' mit eigenen Kräften unter Verwendung kleiner;Werkzeuge und;überwiegend für den eigenen 7 Bedarf .: zu ; verstehen (BGH LM Nr V I . zu § 2 Ergänzungsgesetz .
• zur Kleingarten- und .Kleinpachtlandordnung vom 267 Juni ,1935)° Die Beklagten:.-wollen allerdings die Parzellen an die . •Kläger .als . Grabeland,/gegeben/haben«. Aber, auch das .^Grabeland” 7 1st kleingärtherisch:“genutztes-Land 0 „Es bildet keinen Gegensatz zu dem' klei'nll^thör is chi genutzten Land, -sondern: einen : . Unter fall dieses Begriff es, '(Pohl MDR 191-8 s 352 , 3 53 j Ganze-'
:-ik _ ; ; ' . :
schian~Finc'k,:-RdL .1953? ’287)0 Es handelt sieh dabei, um Land das erstmals ..vertraglieh zur -Kurzfristigen' Bearbeitung in .gärtnerischer .Handarbeit überlassen wird, wobei ausdrücklic vereinbart wird, daß weder Bäume und Sträucher gepflanzt, noch Lauben aufgestellt., noch ähnliche fürtdie eigentliche kleingärtnerische. Nutzung typische Handlungen vor genommen
■ werden dürfen (Pohl aaö). Ob Verträge über Grabelandnutzung Kündigungsschutz genießen,:..ist ■ im Schrifttum und. in der Rechtsprechung. Umstritten(vgl... einerseits LG Aachen. MDR 195*+/ 550? .anderer seit stOLG. Hamm- JMB1 NRW 1953?. 17p)» .Die-Entscheidung über diese■Streitfrage kann aber, wie. das Herrn
. fungsgericht und:;äie llevision übereinstimmend: ausgeführt fhaben,' dahin''.steheno '. Denn im . vorliegenden Falle sind die Grundstücke tatsächlich nicht als .Grabeland, sondern klein?
. nerisch'genutzt, worden',v;uhd /hierauf allein kommt, es, wie not . auszuführen sein wird, für; die Entschädigungsfrage an. Im $ :gen könnte, wenn aucli: Grabeland, in den. Schutz des § 1 KSchVi; .•einbezogen-wäre, die angemessene. Entschädigung doch nur für solche Verluste, gewährt, .werden,:; die gerade bei dieser Bern! zujig durch die KÜhdigung: entstanden waren, Da Dauerkulturen
■ bei;.:; der Vergebung tvönlGrabeland ausgeschlossen: sind, könnte! diese bei ,einer, Entschädigung, nicht, in Betracht gezogen wert
., (vgl» Erlaß.;, des; Heichsarbeitsministers,. vom 8* Januar 1937? auszugsweise, .abgedruckt.in ;Gisbertz, : Das Deutsche Klein-gartenrecht,. Heftt$3, aus:(derReihe■; Das DeutschetKleingarten* wesen, S» 39)» ;'. ••••
•••• Wie ''Sich: aus - der :-Entstehuhgsgeschichte der . Kündigungs-:
. -tschutzverordnung .ergibtist für; die .Frage, ob eine Entschädigung zu gewähren list oder nicht, allein die' tatsächliche
■ ..Benutzungsart des Pachtlandes entscheidend,, § H des Gesetze;
. zur Änderung des Gesetzes, zur Ergänzung der Kleingarten- toi« ; ;'ivleiiipachtlaiidordnuiTg;.vom-26.P Juni. 1937 (RGBl I 809) 'bestins
daß ’die Vorschriften über; den. Kündigungsschütz der Kleingart
und,’Kreinpachtlandordnung durch '.'behördliche Anordnung auch -auf Grundstücke erstreckt werden können» die nach dem Wil-,\ len der .Vertragsteile' nicht kleihgartnerisch genutzt werden» Hierzu . führt.evder, .Reichsarbeitsminister. in seinem Erlaß vom 21o 'Fehruär; 19^0. über, die Frage der vorübergehenden Bereitstellung von Bauland ztir-;gar-tenmäßigen--Nutzung' (Gisbertz ( -aaG.So 37): aus:. Werde den. Abmachungen entsprechend das Land nur. als Grabeland benutzt» so entfalle eine ...Ent Schädigung bei. einer";späterKerforderlich-werdenden Räumung ..des Landes ...Allerdings : Sei...es. Sache' des Eigentümers»,; darüber, zu wachen, ■ daß die:: Vertragsvorschriften vom. Nutzungsberechtigten auch eingehalten-werden». -Denn sobald die Nutzung tatsächlich eine kleingärtnerische: werde,' bestehe • die Gefahr, daß das ' Land.:durch.behördliche Anordnung Kündigungsschutz erlange» Einen Schritt ■■.weiter'-;ging; die Verordnung, über den Kündigung s-schütz- für. Kleingärtner"vom'. 27.» September 1939 (RGBl I 1966)0 Nach/(deren-(§ • ;!(,;• d-er t-uhverändert. :in.,die. Kündigungsschutzver-, Ordnung': eingegangen ' ist,. genießen Pachtverträge über ,klein- -gärtnerisch .genutztes'.;; Land Johne weiteres' Kündigungsschutz»
Die tatsächlichen Merkmale sind also' allein entscheidend . (Reineke5 Das Pachtschutzrecht,: h»:Auf!». S» 155, 173; Enneccerus/Lehmann,; Recht,- der '’Schuldverhältnisse,. iü+o; Äufl»■
■-§13.971Ii ;.Ziff.;:;.!2>.Ähs;';'0LG.-Hämm RdL ;19585 2?0 f)» Der Ge- ' . setzgeber'-.wollte .auf. diese Weise Streitigkeiten.' erübrigen, /■' die ; ent stehen; können, cwenn; die; Frage,, ob Kündigungsschutz gegeben ist oder nicht-, hach, dem Inhalt dep Vertrages zu ..beantworten:' istder Verpächter aber eine'; vertragswidrige Benutzung geduldet hat»' Er.hat deshalb den Kündigungsschutz " allein.:von. rein tatsächlichen. Merkmalen, ohne Rücksicht auf den Willen.der 'Vertragsparteien.(genauer des.Verpächters), abhängig gemacht;(Gisbertz, Kündigungsschutz für Kleingärten, Heft 6 aus der Reihe: Das Deutsche Kleingartenwesen S» 15)»-Auch.der Runderlaß des .Reichsarbeitsministers vom 20» Oktober 1939:über.den verstärkten Kündigungsschutz von Kleingärten -(abgedruckt bei .Gisbertz, Kündigungsschutz aaO S» *+1) weist'-.-
darauf bin, daß von § 1 der Verordnung auch Verträge er- ; faßt werden, 'die ;lhrem Wortlaut nach nicht unter die ei- ,
'g entliehe. kleingärtnerische.„Nutzung /fallen» Voraussetzung ,
•'; für';die: ÄnweMbärkei't:der -'Vorschrift sei lediglich die • tatsächliche kieingärtnerische.Nutzung»
■ Ist 'Pachtlahdiäie;' Grabeland verpachtet' >rorden5 ■ nimmt aber der . Kleingärtner .;Vertragswidrig eine kleingärtnerische Nutzung im eigentlichen Sinne vor, so kann der Verpächter . von seinem Kündigungsrecht .Gebrauch machen (§ 1 Abso 2b;
;..! KSchVO) o . In einem:Vdlchen. .Falle wird dem Kleingärtner eine V Entschädigung nicht zugebilligt werden können0 Beschreitet der Verpächter;, .wie; im vorliegenden Falle, - diesen Weg nicht, stützt, er ..sein Räumungsbegehren vielmehr .auf den Kündigung?
: . gruud.; des.-■ dringenden Bedarfs für, das allgemeine Wohl, so wird .eihefEntSchädigung, .veil nicht angemessen, dem Klein-,
/: gärtnef/nur•" dann ’versagt' werden könnenwenn der Verpäch-': terfvon .der:Vertragswidrigen Benutzung des Pachtlandes kein . Kenntnis hatte ;und. 'der? Pächter, auch nicht: aus besonderen ; Gründen, zu der Überzeugung gelangen konnte, daß, er . mi t eine:
. alsbaldigen Rückgabevde.r: Pachtfläche nicht,: zurechnen habe ^teilweise/' abweichend:fSaeker.s, ;Die Rechte,; .des Kleingärtner-., So ..16 :d;' Ganzeschiap^Fihck aaO Sh 287?' 289,IV)..: Ein .solcher Ausnahme!all liegt: /nicht vor;*, : das; Berufungsgericht' stellt 7 fest,; daß der Vertreter der Beklagten, der.Beklagte zu I),
.V. .vö.n:; der Art' der ^Benutzung der Parzellen seit Jahren Kenntni glatte .und-..nichts dagegen-,untern^ hat«
■ -. Die Revision, irrt sonach,. -wenn., sie ihren Angriffen zu diesem Teil .-der.;.Urteilsbegründung den 'Satz voranstellt, ein ■ Entschä-digung -könne ;iiicht':verlangt .werden, weil nach dem •Vertrage^.d&sj'liahd-.-,hufc als-Grabeland hätte benutzt werden / dürfen* Auf die:v Beweisangebote für die. Behauptung, das Land sei als Grabeland-verpachtet worden (Klagebeantwortung
vom XI « Januar.19-57 So 3 l und. U-. SA 92, 93 - Zeugenbeweis, Parteivernehmung und Berufungsbegründung vom 23= Oktober 1957 So 35 ^ und 5 GA 183 ff? Zeugenbeweis, Parteivernehmung ) . kam es;'.mithin1:nicht an» Die Behauptung der Beklag-, ten, daß-sich:andere Pächter■an die■Vertragsabmachungen \ gehalten hätten, war bestritten worden. Beweis war nicht angetreten» Das Beweisangebot:Böschen, auf das sich die Revision beruft (Schriftsatz vom 110 Januar 1957 So 7 GA 96)9 bezieht .sich auf einanderes.: Beweisthema.o tßi.n Verstoß gegen ' §v2.86 ZPO■ iiegt 'auchvhicht; darin,, daß das Berufungsgericht davon abgesehen hat, den.Sohn des Beklagten zu 1) darüber zu hören,daß (die Kläger, zu 6) und .29) sich bei der Ver-;pachtüng im Jahre.1950 und 1952 mit der Verpachtung des . Landes als C-rabeland einverstanden erklärten» Sie übernah-'men nämlich Band,;'.••das1 tat sächliche bereits kleingärtnerisch . gehutzt- war» Weist ..;,aber ein Grundstück im Zeitpunkt der ., tiberlas sung schon .die., typischen. Merkmale einer kleingärtne-;• riöchen.:Nüt-zimg';aii'f.^'.;s.Qi,stehtj \ wie das. Berufungsgericht mit-Recht; ahnimmt. eine ^vertragliche Abrede", • daß .■ es . als Grabe-, Band überlassen-werde,'' in' Widerspruch' zu. dem wirklichen Inhalt ■ ■des Vertrages» 'Benn • der- Kleingärtner kann bei ■ wirtschaftlichem . Verhalten das Land, ''das mit Dauerkulturen be- '
" pflan'ztvist,pnichtjändars bewirtschaften, als auf 3ene. Weise, :..die;.man eben;; als kleingär.tnerisehe.; Nutzung bezeichnet .VEitte ;. sülche; Abmachung ist. daher nicht bindend (vgll Ganzeschian-Finck ;aa0' So 28.9: Ill/fr 'b..mit. Zitat)» 'Neben der Sache liegen ■ auch hie . Ausführungen der .Revision zur Auslegung ;des Ver-träges von-1911;.henn /Verträge1 dieses Inhalts sind.zwischen den Parteien nicht-abgeschlossen: worden» Das Berufungsgericht brauchte auch auf den, näheren Inhalt.der mündlichen Verträge nicht einzugehen,'; ohne' daß, ihm der Vorwurf gemacht werden könnte, es habe;§ 286 ZPO verletzt» Denn selbst wenn es sich dabei, um Grabeiandverträge .gehandelt hat, sind die Pächter,
weil nachträglich eine kl eingär tner i sehe Nutzung im eigentlichen Sinne stattgefunden hat, des Kündigungsschutzes im Sinne der. §§ 1 und 3-.KSchVÖ teilhaftiggeworden» Entgegen der Auffassung der -Revision, kommt es .in diesem Zusammes hang auch nichtdarauf ' an5 wen die-'Beweislast' dafür trifft .-■ob. ein. Grabelandvertrag: geschlossen worden ist oder ein Ve: trag über kleingärtrierische Nutzung» Entscheidend ist vielmehr 'daß: - Je'denf al^s'iäürctiwdie nachträgliche Änderung “der : Benutzungsart die .Kläger Kündigungsschutz, mit seinen Folge: :eriahgt .haben ’und die... Beklagten nicht den besonderen Kündi-..gungsgrund der vertragswidrigen Benutzung des gepachteten Landes geltend machten» '
; 1»' Die. Revision/ wendet., sich ferner'gegen,-die Auffassu des- Berufungsgerichts--.;,; .'die. Kläger1 hätten' mit' den schriftli • ohen;klä'rungön-;'vom.'Nc>vaiaber.,;1955'auf Entschädigungsanspr che nicht-,verzichtet..:». -'Das- Berufungsgericht führt hierzu au ..Abreden dieser .Art;/bedürften, der Genehmigung der höheren . s. Verwaltungsbehörde /.;0'-' 3>Äbs->-: i./ S» .2 KSchVG)»läie-. sei nicht ■ eingeholt^/worden,». .■.'Überdies';-'könne5’. wie; sich;; aus: dem' Zusam-; menhang; /der' :eihz einen Bestimmungen' dieser Vorschrift ergefc . auf . Entschädigungsansprüche'1nicht/.verzichtet '.-werden» Die /'Erklärungenkönnten schließlich; als sog»! negative ...Schuld-; 'Anerkenntnis se "um;Sinne: des./§; 397 Abs».'. 2 'BGB ; wegen ungerec . .fertigt er ./Berel cheruhg/der .. Beklag t en/.'Zürückgef-ordert -:werd€ es .sollte nämlich.; nicht ;eine .bestehende Schuld .aufgehoben5 ' sondern da.s: Nichtbes t ehen einer' Schuld f es tgestellt. Werder 3.13skönne' daher;-dahingestellt- bleiben, .ob ..die-Anfechtung we ar-glistiger Täuschung durchgreife. .:" .;/
' :1./'-. • Ob die sen/'Ausführungen insgesamt zu folgen' ist ? braue nicht erörtert ;zu/WeröenV . Es . trifft .3 edenfalls'au, daß .'die . Vereinbarungen/ vom . November; 1955..' als solche über Bntschädi
gungsanSprüche .zu/ihrer V/irksamkeit der Genehmigung durch " die-höhere ..'Verwaltung sbehör de ; bedurften (§ 3 Abs„ 1 Satz 2 .
•, KSchVO).' Da die Genehmigung nicht vorliegt, können aus den Vereinbarungen Rechte nicht (jedenfalls bisher nicht) geltend gemacht werdeho ; Es. erübrigt)-sich daher 'im einzelnen auf die' Angriffe .der: Revision einzugehen, die sie.gegen die Äusfüh- : rungeh'des Berufungsgerichts gegen diesen Teil' der Urteils-: begrühdung , gerichtet: hat0. Bemerkt sei nur, daß sich die ' rechtliche Würdigung: des.:; Sachverhalts auch.dann nicht ändern' •■•Ifürde'-,;.''■^enhjäie ;Brkiärujig'en^-'v/ie die Revision behauptet, .(lediglich die .Bestätigung:.der vertraglichen, Abmachungen.
' darstellen:sollten.:Mag:Uas(Land-auch ursprünglich als ..Grabeland: verpachtet tv;prden : sein, s'o hat sich sein. Charak-..ter durch die. Tätigkeit der Kläger. im Laufe der Jahre geän~-t:(dert; aus dem Grabeland ist kleingär.tnerisch genutztes. Land. ...•g'eu.or.d'en (TÄd;;.nurt(.äüf.l;'deh' 'tät-säcftLichen Zustand kommt es, hie; oben' därgelegtl:(für - die(Frage der Zubilligung des ''Kün--"digungsschülzes anh(ll((V 3. . , .
(f: .:/ 2V-Die; Kläger((züll, 115 lä-,.16, 17 und 28 waren im Zeitpunkt ‘der .Kündigung(mit ihren Pachtzinsen,.teilweise' für Jahre, . (im: Rückstand,:.Das. Berufungsgericht hat darin keinen Anlaß A ( gesehen.,;: den Entsbhädigungsähspruch für diese Kläger zu ver- . • .ne inen.' Bs: meint., (die Pachtverhältnisse . seien unstreitig da-..(■ durch beendet-twordenvldaß.''(die Beklagten; unter Berufung' auf :
■ den(Itdhdigungsgründ..(des :§ ;l-'Abs,;-2;.;e KSchVO gekündigt hätten,!
. einen'neuen Kühdigungsgrund konnten :sie nicht mehr nachschie- : 'beni. Dies©;' Rechtsanhehdung' ist .nicht,' -wie die Revision meint ,-:fehicrhaft''0'. :Ein(e(;led.igiieh''nach Billigkeit , zu gewährende: Entschädigung ist .hach dem Wortlaut des’■§ 3 Abs. 5 KSchVO . hür V'bei KüncUgüng'kaus 1 einem' im § 'I Abs.) 2 a. ’bis .c KSchVO .
■. bezeichneteri. Grunde verge sehen 0. Eine '.Kündigung . aus einem
dieser Gründe;ist älSer.niclit ansgesprochen worden,; Es ver-
stößt auch, nicht gegen: Treu und Glauben: (§ 2h2 BGB) ,; wenn die Klager sich darauf berufen, Es stand im"Belieben der
Beklagten 5 welchen der , ihnen.: zur Verfügung' stehenden Kön-digungsgründe sie geitendmacheii:'wollten.wWe.nh sie . den Grund des § •• 1 vÄbsh:;2;;e/KSchy0wählten, ersichtlich, weil hier'mit einem„Widerstand der. Kleingärtner ;am wenigsten
zu. rechnen War.,,; .andererseits keineswegs,gewiß war, daß;.
eine KEdigung; wegen:-Zahlung s.verzugs "die. Genehmigung der Verwaltungsbehörde so ist . es nicht unbillig:/
• wenn, die Kiä'gerv;.audv:der: von:■ den :Beklagten geschafferien Lage; die /ihnen: nach /ded/Gesetz; zustehenden Ansprüche ■ herleiten. Auf die. Brage;; des. Yerzuges^ und; die . Erörterungen der Revi- ’ • sion hierzu j':ommt es mithin nicht an, .
..., '3, ■ Ei tkausfUHfM^heh..'Erwägungen ..wendet. sich on / gegen ;,die/;Auf fässung:; de slBerufungsgerichts
die
aie
Revi- r Beklag;
ten ’.hätten im; Eäufveitr ag . öieiEntschädiguiigsverpflichtung d Gewoba.;übernömmen;;:l3aS; ..Berufungsgericht .geht, davon, .aus, .daß; .,nach; § ; 3. -Abs 1'; 2 KScnVO/aie, Pflicht zur Entschädigung :,der // ■>' Kl.eingärtner:/fwohi;:Zuuächst:!ü:die:’-,Gewobä;äls Erwerberin der ,■ ■ , 'Grunds tüche ''getroffen; habe,;/ daß / aber :'l!zu dem mind.estend. später, i':: Beklagten Schuldner geworden seien, • Sie '-hätten, nämlich im 1 Kaufvertrag, die Verpflichtung übernommen:, ..did Grundstücke; ;ä .frei. von; Pachtverträgen ;zu liefern,' Das. müsse dahin v er star;/ . den werden , : daß ,d,ie: .Beklagten . der Gewoba' gegenüber sich vef : pflichteten,; die Begleichung .der,Entschädigung »der, weichend ■den Kleingärtner gegen die'Gewoba zu übernehmen. Dies ergeh sich .schon d,araüs., daß die Beklagten bei .den Kaüfverhanälut;: ; een. gerade; im Einblick; auf. Entschädigungsansprüche der. Klei;
gärtner/eine Erhöhung;des Kaufpreises gefordert und, was. und streitig sei, auch;■bewilligt-; erhaltenhatten:,. Die Gewoba tadle Kläger denn auch 'an EieEeklagten./verwiesen.,; Die/ Kläger/ hätten aber die ./Schuldübernahme , spätestens .durch .die'Klage';
erhebung genehmigt.";;
Damit: sindy.'äie^'iätbestancismerkmale- der Sehuldübernahme. ■'därgetarui Die; Ve'reih.bärung einer Schuldübernahrae zwischen Schuldner und' Drittem - hier Gewoba und Beklagten - braucht
nicht ausdrücklich ;zu'gescheheno;Sie kann auch in schlüssigen. Handlungen bestehen,Wenn das: Berufungsgericht in der ■ .Übernahme; der f/erpfiichtung ,'■ die verkauften Grundstücks frei ■. von, Pachtverträgen’ hü . lief ern, mit Rücksicht auf die 'bei -den. j Kaufverhandlüngeh; zur.; Sprache ' gekommenen etwaigen Ansprüche \ ;
: der Kleingärtner' •■die;; Übernahme ’ der Ent Schädigungsverpflichtung .der: Gewdbah,üürch, die .Beklagten gesehen hat, so ist dies mit Redl begründen' hicht ^zu bekämpfen„■ Die Revision vermag V. mit ihrer'. entgegengesetzten Auffassung nicht durchzudringen„ Für eine;Erfüllung .durch die.'Beklagten bleibt .sonach
keintRaumi!Auch'"die:::':.h.ach'üem'' .Gesetz erforderliche Mitteilung der .'Sö'hüldübernäM#.^ah.'; den Gläubiger kann durch' schlüssige Handlüngenlgescheheh.:; ;das: Berufungsgericht hat sie darin ge-M ' sehen, . daß. die' Gehpbä: dielKläger., als sie Entschädigungsansprüche .geltend pachtenan die .'Beklagten verwiesen hato; .Ebenso' .bedarf ydie 'fGenehmigung . der /Schuldübernahme, keiner, besonderen:: Form;/;Ble:v;1k&nn' auch 'ln einer Klageerhebung gefun-den werdemEs;känn;.daher offen 'bleiben, ob schon in der schriftlichen Erklärung der -.Parteien vom 12<.' April 19^6 eine ■ Schuldübernahme '.enthalten war »..Was die Revision, hierzu vor-trägt,. liegt;' daher/h^
Daß -es v;eis:e::üm.'ö'f
sich bei:.den;EhtSchädigungsansprüchen möglicher-' fentiich-rephtliche■ Verpflichtungen handelt, steht
nicht, im; Wege:», Denn, apch bei übernähme 'solcher. Verpflichtungen ist. §. k±5' 'BGB/sinngemäß anzuwenden (Staudihger/Werner, '• 'B'GB':.'9»yAuflv''Ein'l.'';'vbri^ kl5. Anm« h) a
Daß - ursprünglich.;eine Verpflichtung der Gewoba bestand, die Kleingärtner'; angemessen zu entschädigen, ergibt sich aus. der Kühdigungsschut.zverordnüng unmittelbar (§ 3 Abs> 2 Satz 1).
:Auch bei enteignungsgleichen Ansprüchen trifft die Ent-schädigüngspf lichtHegel .'den. Begünstigten, nicht die ö ff ent li che(: Hand'; % BGHZ 26',; -'(LOy 32); .Der .Auffassüng der -Revision,' allenfalls vhur '. der ..Staat’ zahlen,^; hannldaher.'nicht .. gefolgt : werden,, •( • (
Auch, die :'Pro,z;e,|fügen; der... Revision . (§§ 139;?. 28p- ZPO seien verletzt) ( sindlniehtIbegründet =. . f. / ....,■
\A In .üem/.Bchrelb^ vom lo, August 195.6 (GA 12
an ■ die: Klager (wird (aus ge führt;,.;/die. Kaufpreisf örderüng der. Bf klagten3:;sei( uvaifdamit .begründetIworden.,' daß das -Land zwar . als Grabeland// verpachtet worden/sei, daß aber 'unter Ums tan-; denr'dnch'':mit;vEnt'söhädi'güngsaHspr,Unhenvd.er.\:Kl«ingä'rtnerVzü-
. . rechnen '.sei. f pi^s.e.-:.-KrKläruhg läßt.-sich durchaus, mit., der Auf! fassung des Berufungsgerichts vereinbaren, die Beklagten hl ten /die .Entschädigüng.sverpflichtung ^übernommen,:;Es kann da-w her:(dem Berüfungsrichter. nicht;: der. Vorwurfgemacht-- werden? (
. diese .. Erklärung, hätte, ihn,-wenn er ihr .Beachtüng ..geschenkt // .hätte,!, zu einer ahderen. --Auf fas sung veranlaßt.., fDaß bei den.
•• :Kaufverhandlungen:/die;;Beklägtenlmit .Rücksicht lauf etwaige . .. Ansprüche., der Kläger":den;:Kauf^p.reis; zu... erhöhen . trachteten, lthähen: sie selhstlvorgetrageho 'An; .zwei:.-Stellen/der Urteils- ( begidtndung; vjeist/daslBerufungsgericht .darauf;:hin,3daß; die / f Beklagten., was imstreitigvsei,; damit auch. Erfolg .gehabt. , (hatten» Dem steht, nicht (entgegen,; daß die (.sogenannten Yer- (• ziehtserklärungenChei:(3Cäüfabschiüß (bereits Vorlagen,-' so dal; .; die( Beklagten., hie; die Revision meint, gar keinen Anlaß nef' gehabt • ■hätten, -. auf . die Entschädigungsansprüche .der. Kläger
zu;: achtenDie .Beklagten, konnten auch ..bei dieser Sachlage.
.: (noch;befürchten, ;daßf(.die Kläger (trotz (der Yerziehtserkla- ;
(• rüngen hit ;v^sprüc?heh(,.%^ wie dies/denn aud;
-. -.später ; geschah.,/. Auch (in;'. diesem Zusammenhang .macht daher'die;. ( .Revision dem 'Berufungsgericht..zu Unrecht den- .Yorvmrf, wesel;
' liehe-Gesichtspunkte; übersehen;zu. haben.’ Das Schreiben der Gewoba'..vom ,fy: Juni: 1956 (GA i¥t)., worin sie dem Verband der Kleingärtner/ mitteilbe.,' .eine. Entschädigung für
■ die Kleingärtner; eei/An dem Kauf preis nicht enthalten, hat/das ‘Berufungsgericht' 'zwar nicht bei seinen .Erwägungen/'-
. herangezogeno .Es; öa^dhtet darauf;- aber-, ohne Prözeßver'stoß, keinen -Wert /zinieg^V weil- jenes Schreiben durch das .spä-,
. tere. Schreipen/der/Ge^toba voffi/lbo. August; 1956,.: dessen In’-’ halt oben '/iie der gegeben; ist, 1 als berichtigt gelten konnte unä: überdies . die. Gewpba/.die Klag er ■wegen Ihrer Forde run-'' gen.. gerade/^'.'die^i^ ,. damit -sum.. Ausdruck ;
■ bringend, .'daß.' diä;^ des Vertrages als ■
Schuldner zu betrachten seien. ./■/•';/-/’■'
/■;/V7/:/'///.^ V i iv.
//.. /■ lo Zur. j/H.h 'h'h' .1 der/-'Ansprüche führt- das Berufungsge-/ rieht zunächst.. aus.£ :die .Beklagten hatten die von den Klä-gern auf / ihren. :Ent Schädigung s an trag en. und. Schä t.zung surkund en .vermerkten/Dauerania|en als zur Zeit der Räumung tatsäch-/lieh .Vorhänden--.zugestanden;.. Der, Widerruf des Geständnisses ,
/sei unbegrtindeto-v;V:.llc' ,//'th ./ •
• Die Niederschrift über, die Sitzung des Oberlandesge-’ / . /riehts/vom;: IV» /Januar' 19!?8/..enthält' die Feststellung;. Die hBeklagten/gestelieh zu?: daß. dervom Schätzer seiner Schät- • /'.züng/zügrmide-'geleg.te Bestand an Pflanzen etc. .zutreffend /ist.» Es lagen/damals ; von sämtlichen, Klägern Auf Stellungen ■ ./über'ihre Verluste .an. Bäumen, Holzbuden etc. vor, zu dem Teil '■’•■••waren'"'diese-IB.eJLege.. vom Sachverständigen Kruse mit Schätzungs-/betragen versehen worden» Später ..stellte sich heraus, daß /
. .der /Sachverständige insgesamt .7'/der gesamten Aufstellungen . nicht1 gesehen’ und/geschätzt hatte. Das, Berufungsgericht be-■zieht das;Geständnis auch auf diese Aufstellungen, weil man
in der erwähnten;Sitzä .der Meinung gewesen1 sei.,
Kruse habe : alle ..Aufstellungen, geschätzt,,- Mit; .Kocht wc-ndct. ; ' sich die 'Revision .gegen; diese - Aus Führung eniv .Daß die. Be- . klagten; das ' 'Geständnis iy'das. ■schön/ nach' dem/.Wortlaut der 1 /Niederschrift.auf die vom Schätzer geprüften Belege sichi bezieht, - nicht' in1-' der erweiternden Auslegung des. Berufung s-' gerichts verstandeniwissen’wollten, ergibt .ihr Schriftsatz, vom- 20 /' Januar "1958 ./.(GA 210) , wo 'ausdrücklich' von', den nyom • ■■ Schätzer Kruse /behandelten: Anträgen'1 gesprochen wird.»':Wenn; •''das:' Berufungsgericht:eine .andere, weitergehende. Auff as-sung. vertreten/wollte-9:/fliußte "es ..deshalb," bevor .es diese .
seinem Urteil,/zjgrüride':' legte-,. den Parteien das rechtliche Gehör und damit/;die/Möglichkeit; zu einem Beweisantritt geben».;:Da das Berufmigsurteil, aus noch zu - erörternden Grün-;/ den■;aufgehoben/Werden/m es den Beklagten offen, ;
inder/..erneuf ehl¥erhändlung* geeignete .Beweise-, änzubieten» -..
/ Das/Berufungsgericht'/;.ist:‘ allerdings' alsdann michb gehindert;
"seine /bisherige '’Auffassung '.in freier'' Beweiswurdigung auf red .■tzü' 'erhaltenp ahderhf ails raüften/die in Frage stehenden Klä-. 'gebtden/-Beweis‘\^ ,die . „in Betracht kommenden 'Mia-.;
/.geh /.tatsächlich vor^ '//'/■ /Jt-j/Aff. f
////J/AAuf ’/die weiteren//Einwendungen 'der Revision' kommt es /. bei/ dieser '-Sachlagenhicht sei/nur J/daß die Ke- *
' . vision auf Gie;' Gründe 1/die/ für .den/widerruf "des -GeständnissJ /im; Schriftsatz -vorn'fOv Januar/I958 vorgetragen; wurden, nick / zurückgekommeri/ intc tlhsoweit' begegnen auch.' die . Ausführungen n des: 'Berufürigsgerichts keinen Bedenken»
/. 2ober 'die Grundsätze;.die-.für die Bemessung, einer /.
.. angemessenen, Entschädigung :maßgebend sind, teilt:das/Beru-.fungsgcricht/nichts mite 12 s hat. sich Gen .3c hat Zungen des :. Sacliverständigen Kruse - angeschlossen, der . die Anlagen danac’
:geschätzt/hat,
eiche;; Kosten1’ ^ notwendig
/ wären-,;, wobei:''er, keine/Kücksichttdarauf :genommen.-hat', ob de?
einzelne Kleingärtner die Anlagen zurückließ oder mitnahm» .Auch im letzteren Fall: sei eine . Entschädigung im Lande Bremen übliche
Unbegründet ist:zunächst das Bedenken.der.Revision,
: die Kläger ’verlangten .mit ihren,Anträgen ein Mehrfaches : von dem:was'.die jährlichen Pachtzinsen äusmachten; das . sei mit. Treu .und:, Glauben nicht vereinbar<= Die. Ansprüche '.der'"Klager ' setzen. zwar das" Bestehen; eines Pachtvertrages ••
: voraussie richten.; sich, aber.': ursprünglich gegen den Erwer- ."'
' ber der Grundstück®, der durch die vorzeitige Räumung begün-istigt wird .f Mit ..diesem 'Vorteil müßte: .allenfalls die Exit- '
. Schädigung." dafür ,"- daß' die Kläger ihr Pachtverhältnis nicht -fort setzen, dürfen,' ;ih;. Beziehung gesetzt werden., . f
Die .Kleingärtner werden in -der Regel eine.finanzielle .Entschädigung für die nicht mehr- aberntbaren Früchte erhalten müssend Dauerkültüren (Bäume,' Straucher,.Erdbeeranlagen, Spärgelbeete)..werdenwenn;..sieovom.' Kleingärtner nicht für ein anderes. Grundstü.ck übernommen werden können, vergütet werden . müssen,:. wobei das.. Alter und-, die Abnützung der Anlagen nicht außer Betracht, bleiben dürfen» Pür Garteneinrichtungen .'■'■:
•'^Läübenj:;Iiiillfrib^ Pumpenanlagen, .
. Holz-. und, Heckenzäune:,.. Türen.jBrahtumsparmungen) wird, sov/eit. .. 'Sie. nicht',-vom-Kleingärtner :entfernt und anderweitig benutzt werden--bder-- döchf werden,können.der Kerstollungowert unter ' Beachtung der bisheiigen Abnutzung, maßgebend 'für•die Pest-, Setzung der angemessenen Entschädigung' sein,. (Wiethaup.,. Blätter für'Guundstücksh,'.Bau- undvVlohnrecht 1957,. 8.1, 82 f;, IP)o Ent-tSchädigungen fü.f';Däue,rkultüren dürften aber nicht ohne Rück-
sicht; darauf
festgesetzt werden',-ob die einzelnen Kleingärt-.
ner in der Lage waren,, ihre. Anlagen mitzunehmen oder anderweitig ' zu verwertend. Koch- weniger durfte - außer acht gelas- .
sen.werden 5 daß die Kläger - Anlagen mitgenommen haben".
nzu dem Teil die von:ihnen .geschaffenen (3U S. i6)o Die Kläger verpflich-"
teten- sich. im. Royen&br .;l-955 >] -big: Kärz. 1956 ihre Parzellen zu. räumen.. .Sie 'hatten;:.also .genügend Zeit ? sich auf die . 'Räumung, einzus.telieh und ' das. entfernbare Eigentum .wegzu- ‘
. schaffeno/ Es. ist nicht; geklartob die Wegnahme der‘auf den Parzellen verbliebenen; Mlageh etwa: deshalb, keinen...
. praktischen Wert .'gehabt ..hätte!. Veil die Anlagen nur an-: Ort und Stelle verwertbar; -waren;*. Für Baume und Einfriedun-
gen' aus Hecken undihiumen sowie-Gemüsekulturen wird zwar i der Regel1, eine ..Weg Schaffung.;, odor andere Verwendung aus sehe
; denImmerhin' isteine' solche';Möglichkeit' nicht. völlig äus-: zuschließeno. Blünienaniagenf : Erdbeerpflanzungen«. im be-sond* r en- Stachelbeer-;, und Johanni sheer st räueher; las sen. sich abe? Wie Rhabarber' -und/ SpargeIkul.turen - bei-, entsprechender .vorsl ■tiger. Vornahme;iumpflänzen, vorausgesetzt;,.idaß Ersatzland i für.lgegebeh ist'i. :Mcbl;..insov/eit 'gibt das.;., angefochtene ‘ Urtel beineniAufSchluß;,l aübinelchehlGründen:' die ;Weitervürwendung;
■. etwa, auäg'eschlosseniwar•;.iitDa vdie "Räumung über Winter geschen hen konnte^, brauchte:' eine. Umpflanzung auch 'nicht/-inmitten . der Vegetation/vorgenö zu werden,;, - was>•schädlich'-'-für ■
:. '.Pflanzen ist o Pur Gartenhäuser,, gemauerte Blumenbeete,. Gar-;
;'tenbänke, Bienenhäuser, Eingangstüren, üffifrleduhgen'aus vfeiseri; oder ■ Drahte. Puiftpenanlagenifeisenfässer, r-Vfessertonneb .K-'-all üas wdb.i-lbh :i:d'ibV;4iixbö.W^;’ Sl'eihgärtner ersetzt-haben \ ;' /karm .''aber-'äüeh-.-.nür;idarin-, eine'Entschädigung: festgesetzu wer . den,/.wenn': diese. Vlerteinieht!^Mt genommen.:, werden ''konnten: (v«': .BGH. BdL 1959, ßVl, P 5p. 111 1 Abs 1 k) <,. Lauben, Holzbuden
und -ähnliche ; zürn -Aufenthalt" Einrichtungen:werde";
.: nun zwar meist: nur San.: Qrt und : Stell e verwertbar : sein o.rInwi weit\ diesr’aber ;:für. üle. .vonAden- Klägern angeführten Holzbau; : Bienehhäüser;,:-.:Pümpen9 eiserne .Pfosten,' Wässerfässer., Rasch?
drant ;und’;Diinger: ;gelten:kannV bleibt .offen:;und;: hätte der ; ) .". Nachprüfung bedürft i ;rSowelt':;%tschädig\mgeii;'- für. .Läüben- uni .Holzhäuser :festzüsetzen;waren;, durften auch deren Alter un
Abnutzung nicht unberücksichtigt bleiben,; weil die Anschaffungskosten sich durch lange Benutzung unter Umständen schon
• bezahlt gemacht haben» Den Klägern soll kein Schadensersatz geleistet, sondern eine angemessene Entschädigung zuteilter-
• den»- Es 1st weder; aus: äen: Urteilsgründen;noch aus den Anga- ' ben des Sachverständigen ersichtlich, daß die angemessenen
' Entschädigungen; unter/ Beachtung .-dieser'. Grundsätze festge- : setzt wurden«; Unter' ;der Hechtsanwendung des Berufungsgerichts
■ ;kann : sich .mlthin^Rechtsirrtum'\verbergen» Bechtsirrig war es . Jedenfalls-, ^wenntdas: Berufungsgericht. im' ■■Anschluß an deni ;
Sachverständigen'Entschädigungen auch Teil'1!- der Klä-
■ ger zuerkannt. hat'f; der Anlagen entfernt und mitgenommen
i'Da mithin die .UrheilsfestStellungen-für'keinen der. be~
.. nannten'Werte angemessene Entschädigung .
i; festsetzen lassen, kann das angefochtene .Urteil;, soweit es die Beklagten zu Zahlungen an Hauptsache und Zinsen zu ' Gunsten. deriieinzeinentKläger: innhält , nicht bei Bestand i bleibeno Zudem, hat' das Berufungsgericht die; Schätzungen des ; ' Sachverständigen im ganzen^gebilligt, ohne die einzelnen Wer-i tie für die 3eweils in Betracht- kommenden Anlagen mitzuteilen 0 Esbleibt, demnach. unklar,;mit welchem Einsatzbetrag : .'
, im., einzelnen Palle das Berufungsgericht die in Rechnung ge- . stellten;- Posten -heuertet;'hät^ , .
■ :-Die-;Aufhebung,;,nur; Hauptsache hat. auch ..die Aufhebung der - 'Kostenentsöheidung.;Zuri,FQlge>,l.;;.i \
28 -
'.Zur :KIarstellüng "des ürteilssatzes sei noch bemerkt» :.daß ;• unter -der-'.Bezeichnung; ?:;Kläger!: nur j ene Kläger 'zu.' verstehen sind« die.,:; am. .'Revision sv er fahren beteiligt und " dem-•. gemäß als Kläger ■. im - Urteilsköpf ''auf geführt sind»: ; •
Dp„ laschet.' ;Öril%güStin'' vif-- ■■ Schuster
- ;. rf:'Rothe;:t i Offt er.ding er ' : -- ■