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BGH · V ZR 83/91

Gericht: BGH · Aktenzeichen: V ZR 83/91

Beklagte und Revisionsbeklagte, - Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Mai 1992 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Hagen und die Richter Dr. Lambert-Lang, Dr. Wenzel, Tropf und Schneider beschlossen:

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Volltext der Entscheidung

BUNDESGERICHTSHOF
V ZR 83/91
BESCHLUSS
vom 27. Mai 1992
in dem Rechtsstreit
 Uwe	H®B®^straße	i®,
Kläger und Revisionskläger, - Prozeßbevollmächtigte:	Rechtsanwältin
 gegen
1.	Jörg H
2.	Marlies beide wohnhaft
 Straße®,
Beklagte und Revisionsbeklagte, - Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt
WII
Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 27. Mai 1992 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Hagen und die Richter Dr. Lambert-Lang, Dr. Wenzel, Tropf und Schneider
 beschlossen:
Die Bezeichnung der Prozeßbevollmächtigten der Beklagten in dem am 3. April 1992 verkündeten Urteil wird dahingehend berichtigt, daß diese nicht von Rechtsanwälten Prof. Dr. Brandner und Dr. Kummer, sondern von Rechtsanwalt Engel vertreten sind.
Hagen
 Tropf