Beklagte und Revisionsbeklagte, - Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Mai 1992 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Hagen und die Richter Dr. Lambert-Lang, Dr. Wenzel, Tropf und Schneider beschlossen:
BUNDESGERICHTSHOF V ZR 83/91 BESCHLUSS vom 27. Mai 1992 in dem Rechtsstreit Uwe H®B®^straße i®, Kläger und Revisionskläger, - Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwältin gegen 1. Jörg H 2. Marlies beide wohnhaft Straße®, Beklagte und Revisionsbeklagte, - Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt WII Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 27. Mai 1992 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Hagen und die Richter Dr. Lambert-Lang, Dr. Wenzel, Tropf und Schneider beschlossen: Die Bezeichnung der Prozeßbevollmächtigten der Beklagten in dem am 3. April 1992 verkündeten Urteil wird dahingehend berichtigt, daß diese nicht von Rechtsanwälten Prof. Dr. Brandner und Dr. Kummer, sondern von Rechtsanwalt Engel vertreten sind. Hagen Tropf