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BGH · V ZR 85/09

Gericht: BGH · Aktenzeichen: V ZR 85/09

a) Auch bei finanzierten und beurkundungsbedürftigen Bauträgerverträgen kann der Eingang der Annahmeerklärung regelmäßig innerhalb eines Zeitraums von vier Wochen erwartet werden (§ 147 Abs. 2 BGB; Fortführung von Senat, Urteil vom 11. BGH, Urteil vom 27.

Zitierte Normen: § 147 BGB
LeitsatzBGBNachschlagewerkNürnbergGeschäftsbedingungen

Volltext der Entscheidung

Berichtigter Leitsatz
 Nachschlagewerk:	ja
BGHZ:	nein
BGHR:	ia
BGB § 147 Abs. 2, § 308 Nr. 1
a)	Auch bei finanzierten und beurkundungsbedürftigen Bauträgerverträgen kann der Eingang der Annahmeerklärung regelmäßig innerhalb eines Zeitraums von vier Wochen erwartet werden (§ 147 Abs. 2 BGB; Fortführung von Senat, Urteil vom 11. Juni 2010 - V ZR 85/09, NJW 2010, 2873).
b)	Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach denen der den Abschluss eines Bauträgervertrags Antragende an sein Angebot länger als drei Monate gebunden ist, sind stets mit § 308 Nr. 1 BGB unvereinbar.
BGB § 291
Die auf der Anwendung der bereicherungsrechtlichen Saldotheorie beruhende Zug um Zug-Verurteilung hindert nicht die Zuerkennung von Prozesszinsen.
BGH, Urteil vom 27. September 2013 - V ZR 52/12 - OLG Nürnberg
LG Nürnberg-Fürth