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BGH · V ZR 28/06

Gericht: BGH · Aktenzeichen: V ZR 28/06

Dr. Krüger und die Richter Dr. Klein, Dr. Lemke, Dr. Schmidt-Räntsch und Dr. Roth beschlossen: Die Anhörungsrüge des Beklagten gegen den Beschluss des Senats vom 21.

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Volltext der Entscheidung

BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
V ZR 28/06
vom 7. Dezember 2006 in dem Rechtsstreit
 Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 7. Dezember 2006 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Krüger und die Richter Dr. Klein, Dr. Lemke,
 Dr. Schmidt-Räntsch und Dr. Roth
 beschlossen:
Die Anhörungsrüge des Beklagten gegen den Beschluss des Senats vom 21. September 2006 wird zurückgewiesen. Das als übergangen gerügte Vorbringen ist vom Senat berücksichtigt worden.
Eine Anhörungsrüge gegen die Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde kann nicht dazu eingelegt werden, eine Ergänzung der Entscheidungsbegründung herbeizuführen (BGH,
 Beschl. v. 12. Januar 2006, IX ZB 223/04, FamRZ 2006, 408 m.w.N.).
Krüger
 Klein
Lemke
 Schmidt-Räntsch
 Roth
Vorinstanzen:
AG Brilon, Entscheidung vom 29.10.2003 - 8 C 333/03 -LG Arnsberg, Entscheidung vom 21.12.2005 - 3 S 213/03 -