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BGH · V ZR 25/62

Gericht: BGH · Aktenzeichen: V ZR 25/62

(hisheriger Beklagter: Rechtsanwalt Br, Artur Np|B in Hflim K^pPpppptraße PP, als Verwalter de^Nachlas-ses des Tischlermeisters Erich BPPPBP in Beklagte und Revisionskläger, 1. die Bezeichnung als "Versäumnisurteil" und 2. die Erklärung des Urteils als "vorläufig vollstreckbar" (zweiter Absatz der Urteilsformel)

RechtsanwaltTischlermeistersErichVerwalterBrde^Nachlas-sesSache

Volltext der Entscheidung

V ZR 25/62
Beschluß
 In Sachen
 in Kl
1.	Kaufmann Fritz B straße ^P,
2.	Erna B	in	hei	Ip^,	RPBfetraße^
(hisheriger Beklagter: Rechtsanwalt Br, Artur Np|B in Hflim K^pPpppptraße PP, als Verwalter de^Nachlas-ses des Tischlermeisters Erich BPPPBP in
 Beklagte und Revisionskläger,
- Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt
 gegen
Y/itv/e Martha B Straße
 geh.
in S<
Klägerin und Revisionsbeklagte,
- Prozcßbevollmächtigte zweiter Instanz: und Br •	in PHP (1
Rechtsanwälte Br.
),
wird das Urteil des Senats vom 22. Januar 1964 wegen offenbarer Unrichtigkeit gemäß § 319 ZPO dahin berichtigt, daß
1.	die Bezeichnung als "Versäumnisurteil" und
2.	die Erklärung des Urteils als "vorläufig vollstreckbar" (zweiter Absatz der Urteilsformel)
gestrichen werden.
Karlsruhe, den 29- Januar 1964 Bundesgerichtshof, V. Zivilsenat
 Br. Tasche
 Rothe