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BGH

Gericht: BGH

Juli 2004 durch den Vizepräsidenten des Bundesgerichtshofes Dr. Wenzel, die Richter Prof. Wenzel Gaier Krüger Stresemann Klein

BundesgerichtshofesWenzelGaierKlägerStresemann

Volltext der Entscheidung

BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
7. Juli 2004
in dem Rechtsstreit
 Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 7. Juli 2004 durch den Vizepräsidenten des Bundesgerichtshofes Dr. Wenzel, die Richter Prof. Dr. Krüger, Dr. Klein, Dr. Gaier und die Richterin Dr. Stresemann
 beschlossen:
Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 6. Zivilsenats des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 16. September 2003 wird auf Kosten des Klägers als unzulässig verworfen.
Daß die Beschwer des Klägers durch das Urteil des Berufungsgerichts 20.000 € übersteigt, ist nicht glaubhaft gemacht.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens beträgt 10.000 €
Wenzel
 Gaier
Krüger
 Stresemann
Klein