Leitsatzberichtigung Der Leitsatz zu b) zu dem Senatsurteil vom 20.
V ZR 285/99 Leitsatzberichtigung Der Leitsatz zu b) zu dem Senatsurteil vom 20. Oktober 2000 - V ZR 285/99 -wird dahin berichtigt, daß in der zweiten Zeile zwischen "Umstände" und "aufgeklärt" ein "nicht" zu ergänzen ist. Karlsruhe, den 21. November 2000 V. Zivilsenat - Der Berichterstatter Krüger