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BGH · V ZR 285/99

Gericht: BGH · Aktenzeichen: V ZR 285/99

Leitsatzberichtigung Der Leitsatz zu b) zu dem Senatsurteil vom 20.

Leitsatz2021-wirdBerichterstatterSenatsurteilZivilsenat

Volltext der Entscheidung

V ZR 285/99
Leitsatzberichtigung
 Der Leitsatz zu b) zu dem Senatsurteil vom 20. Oktober 2000 - V ZR 285/99 -wird dahin berichtigt, daß in der zweiten Zeile zwischen "Umstände" und "aufgeklärt" ein "nicht" zu ergänzen ist.
Karlsruhe, den 21. November 2000 V. Zivilsenat - Der Berichterstatter
 Krüger